Sozialer Raum
Unter Tatkontext/sozialer Raum wird der soziale Kontext in dem ein Vorfall stattfindet, erfasst. Gerade im Hinblick auf Vorfälle, die im Internet stattfinden bzw. über das Internet vermittelt sind, erscheint eine solche Differenzierung notwendig: Wenn beispielsweise Personen in einer geschlossenen Chatgruppe einer Schulklasse antisemitische Memes verbreiten, so ereignet sich dieser Vorfall zwar online, hat aber gleichzeitig einen eindeutigen Bezug zu der jeweiligen Schulklasse und damit zum sozialen Raum Schule.
Wenn aber zum Beispiel der Landesverband einer Partei über seine Social-Media-Kanäle antisemitische Äußerungen verbreitet, wäre der soziale Raum in diesem Fall auch das Internet, da sich in diesem Falle der Soziale Raum über den Tatort ergibt.
Für die Einordnung von Tatkontext/Sozialer Raum des Vorfalls ist dabei die Perspektive von Betroffenen/Adressierten [wenn es diese nicht gibt, Meldende] zentral. Wenn beispielsweise eine Thresenkraft bei einer Party antisemitisch beleidigt wird, weisen wir dies als Vorfall am Arbeitsplatz aus, da die Person im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit beleidigt wird. Wenn auf der gleichen Party ein Gast antisemitisch beleidigt wird, würde dieser Vorfall als Konzert//Party verschlagwortet werden. Dies wäre auch der Fall, wenn auf der Party beispielsweise ein antisemitischer Sticker an der Wand gesichtet wird.