Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

Kontinuitäten rechter Angriffe in Schleswig-Holstein

Auch der mutmaßliche Täter der Brandanschläge auf Flensburger Parteibüros soll Verbindungen zur AfD haben

Die Serie rechter Brandanschläge am Osterwochenende 2026 in Flensburg und Kiel auf einen linken Infoladen und diverse Parteibüros hatte im Bundesland für Bestürzung gesorgt. Nach Recherchen von DER SPIEGEL soll der mutmaßliche Täter Mitglied der AfD sein.

In der Nacht vom 05. auf den 06. April. wurden in Flensburg und Kiel die Parteibüros mehrerer Parteien und ein linker Infoladen zunächst mit Farbe besprüht und in der darauffolgenden Nacht flogen Brandsätze gegen die Büros der Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in Flensburg. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung der Polizei und eingehenden Hinweisen aus der Öffentlichkeit wurden am vergangenen Wochenende Hinweise auf einen Tatverdächtigen durch antifaschistische Recherchen bekannt. Wie DER SPIEGEL berichtet, handelt es sich beim mutmaßlichen Täter um ein ehemaliges Mitglied der Partei „Die Basis“, das vor kurzem in die AfD gewechselt sei.

Wenn sich die SPIEGEL Recherchen als zutreffend herausstellt, wäre dies nicht der erste rechte Angriff in Schleswig-Holstein, bei dem der Täter Mitglied der AfD ist“ so Felix Fischer, Berater beim Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (zebra).

Bereits vor über fünf Jahren, am 17. Oktober 2020, fuhr ein damaliges AfD-Parteimitglied am Rande einer AfD-Veranstaltung in den Gegenprotest und verletzte vier Antifaschist*innen teilweise schwer.Seitdem beobachten wir fortlaufend, wie sich Täter*innen im Zuge rechter Angriffe positiv auf die AfD beziehen, etwa wenn sie den Betroffenen während des Angriffes sagen ‘Wenn die AfD kommt, seid ihr weg‘“, so Fischer weiter.

Nur die wenigsten Taten werden dabei presseöffentlich, nicht alle Angriffe, von denen die Beratungsstelle Kenntnis hat, können veröffentlicht werden. Eine Chronik der Angriffe aus den letzten 2 Jahren, die veröffentlicht werden können, zeichnet bereits ein erschreckendes Bild:

  • Juni 2024: Ein Flüchtlingsbeauftragter erhielt am Abend der Europawahl, bei der die AfD die zweitmeisten Stimmen erhalten hatte, zwei anonyme Drohanrufe. In diesen wurde er mit den Worten „Wir sind so stark geworden, dass wir solche Volksverräter wie dich jetzt kriegen werden“ und „Wir werden dich jetzt jagen gehen“ bedroht.
  • Februar 2025: In einem Drohschreiben, das an einen Probst, mehrere Landespolitiker*innen und Medien versendet wurde, verwenden die Täter*innen im Briefkopf das Logo der AfD.
  • Februar 2025: Zwei Täter*innen greifen einen Wahlkampfstand der Partei „Die Linke“ in Flensburg an und beziehen sich während des Angriffs positiv auf die AfD.
  • November 2025: Unbekannte brechen in das Autonome Jugendhaus in Bargteheide ein, entleeren eine Feuerlöscher und schmieren Hakenkreuze sowie „AfD“ an die Wände.

Aus unserer Arbeit kennen wir sowohl die potenziellen als auch die realen Auswirkungen auf die Betroffenen vor Ort: Viele Betroffene fühlen sich in ihrem Alltag extrem unsicher. Sie verzichten darauf alternative Freizeitangebote wahrzunehmen, überdenken ihr politisches Engagement und stellen es unter Umständen sogar ein,“ erklärt Felix Fischer weiter.

Mitglieder der AfD und insbesondere ihrer Jugendorganisation „Generation Deutschland“ agieren immer wieder als Stichwortgeber*innen rechter Raumnahme-Versuche. So posierten Mitglieder der Generation Deutschland in diesem Jahr vor dem AJZ in Neumünster und ein AfD-Kommunalpolitiker ließ sich mit rechten Szenecodes vor dem bereits in Teilen abgebrannten Autonomen Jugendhaus in Bargteheide fotografieren.

Als Social Media Content verbreitet und vermarktet, werden diese Orte diskreditiert und als Feindbilder markiert. Es wird eine Botschaft gesendet, die aller Voraussicht nach bei den Follower*innen der Parteimitglieder ankommt,“ analysiert Fischer.

Aber nicht nur Rückzugsräume nichtrechter Jugendlicher sowie Orte politischer Organisierung wurden in der Vergangenheit als potenzielle Angriffsziele markiert.

Der gleiche AfD-Kommunalpolitiker stand für ein mittlerweile gelöschtes YouTube-Video mit dem extrem rechten Österreicher Martin Sellner im Frühjahr 2025 vor der Geflüchteten-Unterkunft in Bad Segeberg. Drei Monate später wurde dort von Unbekannten eine Bombenattrappe an der Eingangstür des Speisesaals der Unterkunft abgelegt. „Ob in diesem Fall das Markieren den Tatentschluss befördert hat, ist nicht mit Sicherheit zu sagen, der Fall steht aber exemplarisch für die möglichen Auswirkungen einer AfD Propaganda,“ stellt Felix Fischer klar.

Ziel solcher Einschüchterungen, Markierungen und Angriffe ist es, alle, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, soweit einzuschüchtern, dass sie sich nicht mehr trauen, am politischen Diskurs teilzunehmen, und aufhören, sich gegen die extreme Rechte zu stellen.

Der kontinuierlich steigende Druck auf nichtrechte Jugendliche – insbesondere in der Fläche des Landes – hat bereits jetzt stellenweise zur Folge, dass demokratische Zivilgesellschaft und Infrastruktur für nichtrechte Jugendliche soweit zurückgedrängt werden, dass die extreme Rechte anfängt, ganze Sozialräume zu dominieren. Verstärkt wird diese Dynamik durch Kürzungen öffentlicher Mittel zur kommunalen Demokratieförderung und zur Prävention rechter Radikalisierungsdynamiken“, konstatiert Fischer weiter.

Es ist dringend geboten, diesen rechten Raumnahme-Versuchen, die offenbar immer gewalttätiger durchgesetzt werden, etwas entgegenzusetzen:

Egal ob Autonomes Jugendhaus oder Parteibüro – als Betroffene rechter Angriffe verdienen alle die Solidarität einer demokratischen Gesellschaft. Zudem dürfen wir Schleswig-Holstein nicht als die Insel der Glückseeligkeit im Meer rechten Straßenterrors verklären: Die Dynamiken, die wir hier in den letzten Jahren beobachten, sind geeignet, Zustände zu befördern, die manche fälschlicherweise nur in Freital, Cottbus oder Görlitz für möglich halten“, so Fischer abschließend.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMBFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor*in bzw. tragen die Autor*innen die Verantwortung.

ZEBRA wird von dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und dem Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung über das Landesdemokratiezentrum beim Landespräventionsrat Schleswig-Holstein gefördert.

 

LIDA-SH Monitoring 2025

MASSIVER ANSTIEG BEI ANTISEMITISCHEN VORFÄLLEN: UNABHÄNGIGE DOKUMENTATIONSSTELLE VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZU DOKUMENTIERTEN ANTISEMITISCHEN VORFÄLLEN FÜR DAS JAHR 2025

Die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus in Schleswig-Holstein (LIDA-SH) veröffentlicht im Rahmen der Landespressekonferenz am 28.05.2026 ihre Erkenntnisse zu den für das Jahr 2025 dokumentierten antisemitischen Vorfällen. LIDA-SH verzeichnet dabei mit 411 Vorfällen (24: 588; 23: 120) ein weiterhin hohes Niveau.

Somit mussten acht Vorfälle pro Woche dokumentiert werden. Antisemitismus bleibt ein komplexer Phänomenbereich, welcher sich mehrdimensional äußert. Obwohl LIDA-SH seit 2019 kontinuierlich zur Erhellung des Dunkelfelds antisemitischer Vorfälle beiträgt, muss weiterhin von einer hohen Anzahl an nicht bekannt gewordener Vorfälle ausgegangen werden. Antisemitismus muss weiterhin als flächendeckendes Phänomen betrachtet werden, welches in den vielfältigen Erscheinungsformen zu mitunter massiven Einschränkungen jüdischen Lebens führt.

Auch der erfasste Rückgang von 30 % im Vergleich zum Vorjahr stellt keine tatsächliche Entspannung des antisemitischen Vorfallsgeschens dar. Die Vorfallsmeldungen nahmen im Laufe des Jahres zwar ab, die Schwere der Deliktqualität blieb dafür aber

konstant. „Sowohl auf Basis der erfassten Vorfälle als auch der Erkenntnisse die wir im Rahmen der Vernetzung mit jüdischen Communities generieren, müssen wir weiterhin von einer extrem angespannten Lage sprechen.“, erklärt Joshua Vogel, Leiter des Projekts. So waren die Mehrzahl der dokumentierten Bedrohungen gegen Jüd*innen gerichtet. Zudem wurden die meisten Vorfälle im öffentlichen Raum verzeichnet. Da die Vorfälle als Botschaftstaten zu verstehen sind, sehen sich Jüd*innen konstant mit Antisemitismus konfrontiert.

„Die massiven Konsequenzen insbesondere für Jüd*innen in Schleswig-Holstein sind Ausdruck eines wachsend gesamtgesellschaftlich antisemitischen Grundrauschens, das wir seit 2023 beobachten müssen.“, fasst Joshua Vogel zusammen.

Das hohe Aufkommen von Antisemitismus in verschiedensten Formen, auch in Gestalt des gehäuft auftretenden israelbezogenen Antisemitismus, erschwert insbesondere Jüd*innen in Schleswig-Holstein die Partizipation am öffentlichen Leben und hindert damit auch die Versuche jüdisches Leben als alltägliche Selbstverständlichkeit sichtbarer zu machen.

KONTAKT ZUR DOKUMENTATIONSSTELLE:

Joshua Vogel

E-Mail: vogel@lida-sh.de

Telefon: 0152 27 80 28 96

Die Dokumentationsstelle LIDA-SH wird durch das Landesdemokratiezentrum im Rahmen des Landesprogramms zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung gefördert.

Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums beim Landespräventionsrat Schleswig-Holstein dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor*in bzw. tragen die Autor*innen die Verantwortung.

O-TÖNE

VERBAND JÜDISCHER STUDIERENDER NORD (VJSNORD)

„Der Antisemitismus blieb im vergangenen Jahr insgesamt auf ähnlichem Niveau wie zuvor. Ein leichter Rückgang der Zahlen deutet weniger auf tatsächliche Verbesserung als auf sinkende Meldebereitschaft hin. Viele Betroffene empfinden das Melden von Vorfällen als ermüdend, da Konsequenzen oft ausbleiben. So wird Antisemitismus zunehmend als Teil des Alltags normalisiert. Zudem zeigt sich, dass Antisemitismus immer häufiger in Codes, Narrativen, Bildern oder politischen Zuschreibungen auftritt, die antisemitische Denkmuster fortsetzen, ohne sie offen zu benennen. Diese Formen sind besonders anschlussfähig und gesellschaftlich schwerer einzuordnen.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Antisemitismus ein tief verwurzeltes gesamtgesellschaftliches Problem bleibt, das sich nicht auf einzelne politische Lager reduzieren lässt. Die fehlende eindeutige Zuordnung erleichtert das Auftreten antisemitischer Einstellungen in unterschiedlichen Kontexten.

Auch an Universitäten und im Hochschulcampus verstärkt sich der Eindruck bei uns und anderen Studierenden, dass antisemitische Narrative an Sichtbarkeit und Akzeptanz gewinnen. Parolen und Bilder, die man aus dem letzten Jahrhundert kennt, tauchen in neuen Zusammenhängen auf und werden so normalisiert. Diese Entwicklung geht mit einer zunehmenden Verrohung und Gewaltbereitschaft einher. Sie verschärft die Bedrohungslage für Jüdinnen und Juden und zeigt, dass antisemitische Einstellungen in einem Klima gesellschaftlicher Enthemmung gedeihen.“

DR. H.C. GERHARD ULRICH – BEAUFTRAGTER FÜR JÜDISCHES LEBEN UND GEGEN ANTISEMITISMUS DES LANDES SCHLESWIG -HOLSTEIN

„Der vorliegende Bericht unterstreicht eine gesellschaftliche Entwicklung, die wir mit großer Besorgnis verfolgen. Insbesondere das hohe Niveau der Angriffe und Bedrohungen sind auch mit Blick auf die bundesweiten, europaweiten und internationalen Entwicklungen alarmierend. Die Deliktqualität zeigt, dass die Hemmschwelle spürbar sinkt. Auch wenn die Zahlen 2025 etwas rückläufig im Vergleich zu 2024 sind, gibt es keinen Anlass von einer Trendwende oder einem Rückgang insgesamt zu sprechen. Jüdinnen und Juden sind tagtäglich Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Antisemitismus ist schon länger kein Randphänomen mehr und betrifft uns alle in unserer demokratischen Gesellschaft. Diesen Tatsachen müssen wir uns stellen, um Antisemitismus weiter und zielgerichtet bekämpfen zu können.“

JÜDISCHE GEMEINSCHAFT SCHLESWIG-HOLSTEIN K.D.Ö.R. – PRESSEMITTEILUNG

Der Kampf gegen Antisemitismus soll eine zentrale politische Aufgabe unserer gesamten Gesellschaft sein. Er berührt den Kern dessen, was eine demokratische Ordnung ausmacht: die unbedingte Achtung der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz und den wirksamen Schutz von Minderheiten. Antisemitismus greift diese Grundlagen direkt an. Er grenzt aus, entwürdigt und bedroht jüdisches Leben – und unterminiert damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stabilität unserer Demokratie. Wie dramatisch sich die Lage entwickelt hat, zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung aus der jüdischen Gemeinschaft selbst. Gut zweieinhalb Jahre nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober in Israel ist der Ausnahmezustand für Jüdinnen und Juden in Deutschland zu einem bedrückenden Dauer-Krisen-

zustand geworden. Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, konstatiert: „Nach dem explosionsartigen Anstieg des Antisemitismus in Folge des 7. Oktober hat sich eine ‚neue Normalität‘ herausgebildet. Eine Lage, in der Jüdische Gemeinden permanent geschützt werden müssen und der Antisemitismus als Teil des öffentlichen Raums eine Normalisierung erfahren hat. Diese Zustände sind unhaltbar.“ Diese Entwicklung ist politisch nicht hinnehmbar. Antisemitismus ist kein Randphänomen, sondern ein strukturell verankertes und historisch tief verwurzeltes Problem, das sich in unterschiedlichen Erscheinungsformen zeigt – offen, subtil oder institutionalisiert. Ihm wirksam zu begegnen, erfordert mehr als symbolische Bekenntnisse. Notwendig sind klare politische Strategien, belastbare Präventionskonzepte und eine konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze. Die Dringlichkeit politischen Handelns zeigt sich auch im Blick auf die Integrationsleistungen jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland. Trotz oftmals schwieriger Ausgangsbedingungen haben viele von ihnen wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich bedeutende Beiträge geleistet und das Gemeinwesen nachhaltig gestärkt. Diese Leistungen verdienen nicht nur Anerkennung, sondern vor allem verlässlichen Schutz durch den Staat.

Umso gravierender ist es, wenn Antisemitismus diese Integrationsprozesse untergräbt. Die Folgen sind bereits sichtbar: Die andauernde Belastung führt zu wachsender Resignation. Nur noch 13 Prozent der jüdischen Gemeinden schätzen die Zukunft für jüdisches Leben in Deutschland positiv ein.

Josef Schuster warnt eindringlich: „Die Ergebnisse dieser repräsentativen Erhebung unter den Jüdischen Gemeinden in Deutschland müssen für Entscheidungsträger und die Gesellschaft gleichermaßen Alarmsignal und Ansporn sein. Der Judenhass hat sich in Deutschland normalisiert und nur enorme Kraftanstrengungen können diesen Trend umkehren. In der jüdischen Gemeinschaft schwindet das Vertrauen in diese Trendumkehr zusehends.“ Eine wehrhafte Demokratie darf sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden. Der Einsatz gegen Antisemitismus ist kein Nebenfeld politischer Arbeit, sondern ein Lackmustest für die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns. Er verlangt eine klare Haltung und entschlossenes Vorgehen auf allen Ebenen: in der Bildungspolitik, in der Inneren Sicherheit, in der Justiz und in der Zivilgesellschaft. Dazu gehören politische Bildung, der konsequente Schutz jüdischer Einrichtungen sowie die konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten.

Darüber hinaus ist der Kampf gegen Antisemitismus untrennbar mit der Stärkung der demokratischen Kultur verbunden. Antisemitismus wirkt als Katalysator für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und gefährdet die offene Gesellschaft insgesamt. Kurz gesagt: Der Schutz jüdischen Lebens ist kein Minderheitsthema, sondern eine staatliche und gesellschaftliche Kernverpflichtung. Er ist ein Gradmesser für die Stabilität und Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Antisemitismus war schon immer ein Frühwarnsystem. Wo er wächst, sind Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr. Daraus folgt ein klarer politischer Auftrag: Antisemitismus muss entschlossen bekämpft werden – präventiv, repressiv und dauerhaft. Es ist eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Gesellschaft, die Wehrhaftigkeit der Demokratie zu sichern und jüdisches Leben in Deutschland wirksam zu schützen.

Kiel, 5. Mai 2026

Viktoria Ladyshenski (Geschäftsführerin)

WALTER JOSHUA PANNBACKER – BEAUFTRAGTER GEGEN ANTISEMITISMUS LANDESVERBAND DER JÜDISCHEN GEMEINDEN VON SCHLESWIG-HOLSTEIN K.D.Ö.R.

Die im Jahresbericht dokumentierten antisemitischen Vorfälle im Jahr 2025 zeigen gegenüber dem Vorjahr zwar einen Rückgang, dennoch bleibt das Niveau gemeldeter antisemitischer Delikte in Schleswig-Holstein mit statistisch einem bis zwei Vorfällen täglich (!) weiterhin besorgniserregend hoch. Insbesondere Bedrohungen und Angriffe bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau und verdeutlichen, dass Jüdinnen und Juden auch im Jahr 2025 in ihrem Alltag erheblichen Belastungen ausgesetzt sind.

Die relativ geringe Zahl an Vorfällen, die direkt aus der jüdischen Gemeinschaft gemeldet wurden, darf keinesfalls als Hinweis auf eine geringere Betroffenheit missverstanden werden. Vielmehr wird in persönlichen Gesprächen von einer hohen Dichte antisemitischer Erfahrungen im Alltag berichtet. Für zahlreiche Jüdinnen und Juden, die sich öffentlich als solche zu erkennen geben, gehören Anfeindungen, Beleidigungen oder bedrohliche Situationen inzwischen zu einer dauerhaften Realität, die sich mit alltäglichen Ängsten vermischt und häufig gar nicht mehr einzeln dokumentiert oder gemeldet wird. Hinzu kommen der Wunsch, nicht dauerhaft als „Opfer“ wahrgenommen zu werden, sowie ein nachvollziehbarer Selbstschutz nach belastenden Vorfällen.

Weiterhin werden antisemitische Vorfälle oft nicht bei der Polizei angezeigt. Gründe hierfür sind unter anderem ein teilweise fehlendes Vertrauen in behördliche Abläufe sowie die Angst, durch eine Anzeige im Laufe eines Verfahrens gegenüber den Tätern exponiert zu werden. Auch die Sorge vor erneuter emotionaler Belastung oder Retraumatisierung im Rahmen eines Anzeigeverfahrens spielt eine Rolle. Das Dunkelfeld antisemitischer Vorfälle ist daher höchstwahrscheinlich sehr groß. Es gab Monate mit einer besonderen Häufung antisemitischer Vorfälle. Diese standen oftmals im Zusammenhang mit einseitiger Berichterstattung durch die Medien und dadurch verstärktem israelbezogenem Antisemitismus sowie einer Vielzahl antisemitischer Sticker und Schmierereien, insbesondere im Raum Kiel. Kiel bleibt weiterhin der Ort mit den meisten registrierten antisemitischen Vorfällen in Schleswig-Holstein. Dabei ereignen sich die Vorfälle an ganz unterschiedlichen Orten des öffentlichen Lebens – auf Straßen und Plätzen, im öffentlichen Nahverkehr, an Bildungseinrichtungen oder im digitalen Raum. Die Vielzahl und Alltäglichkeit dieser Vorfälle legen nahe, dass die tatsächliche Zahl antisemitischer Taten deutlich höher liegt als die dokumentierten Fälle vermuten lassen. Wie unter solchen Umständen freies und sichtbares jüdisches Leben stattfinden soll, ist mir ein Rätsel.

KONTAKTE ZU DEN O-TON GEBER*INNEN:

Verband Jüdischer Studierender Nord (VJSNord)

Ariella Haimhoff

E-Mail: ariella@vjsnord.de,

Junus Eliasberg

E-Mail: j.d.eliasberg@gmail.com

Jüdische Gemeinde Kiel e. V.

Walter Joshua Pannbacker, Beauftragter gegen Antisemitismus

Waitzstraße 43, 24105 Kiel

E-Mail: as-beauftragter@lvjgsh.de

Tel.: (04 31) 232 04 33

mobil: 01 76-511 575 87

Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein K.d.ö.R.

Viktoria Ladyshenski, Geschäftsführerin

E-Mail: gemeinschaft@jgkur.de

Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus des Landes Schleswig-Holstein

Dr. h.c. Gerhard Ulrich

Bei Presseanfragen: pressestelle@bimi.landsh.de

E-Mail: beauftragter@bimi.landsh.de

Solidarität mit unserem Kollegen und allen Betroffenen des antisemitischen Doxing

Mit großer Bestürzung haben wir am 08.05.2026 von einem Gewaltaufruf erfahren, der sich u.a. gegen unseren Kollegen in seiner Rolle als Sprecher von zebra e.V. und Teil der Leitung unserer Projekte (u.a. LIDA-SH) richtet. Namen und Gesichter von ihm sowie einer Reihe von Menschen, die sich aktiv gegen Antisemitismus und Israelfeindschaft stellen, wurden gemeinsam mit einer vermeintlichen Wohnadresse auf vielen Plakaten in der Stadt Kiel veröffentlicht. Sie alle werden als „zionistische Faschist*innen“ und „Täter*innen“ bezeichnet und es wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Allen Angegriffenen gilt unsere Solidarität.

Diese Vorfälle reihen sich in eine Dynamik ein, die wir bundesweit seit dem 7. Oktober 2023 beobachten müssen. Zunehmend spielt in dokumentierten antisemitischen Vorfällen das Feindbild „Zionismus“ eine tragende Rolle. Der Begriff fungiert als Chiffre, der sich sowohl gegen Menschen mit (zugeschriebenem) jüdischen Hintergrund richtet als auch allgemein gegen Personen, die sich gegen Antisemitismus engagieren. Mit der Verwendung des Begriffs wird häufig eine homogene Gruppe imaginiert, die abgewertet oder als Feind markiert wird.

Unser Kollege wird als Mitglied von zebra e.V. und Leiter von LIDA-SH angegriffen, nachdem er in einem Medien-Beitrag, in dem zuvor vor allem Betroffene zu Wort kommen, das aktuelle antisemitische Vorfallsaufkommen datenbasiert einordnet. Das Foto des Kollegen ist aus diesem Beitrag entnommen. Die Zusammensetzung der Menschen auf dem Plakat ist aus unserer Perspektive willkürlich und dient allein ihrer Einschüchterung.

Wir müssen feststellen, dass die gesellschaftlich zu beobachtende Verrohung der Sprache und der Mittel der politischen Auseinandersetzung auch innerhalb jener Gruppen um sich greift, denen als potenziell Betroffene rechter Angriffe unsere Angebote grundsätzlich offenstehen. Das macht uns in einer Zeit betroffen und wütend, in der wir aus unserer Arbeit wissen, dass die Bedrohung durch rechte, rassistische und antisemitische Angriffe größer wird, und in der Solidarität mit und unter Betroffenen und Betroffenengruppen dringend notwendig ist.

Es ist unsere Aufgabe, für all jene ansprechbar zu sein, die von Faschist*innen und anderen Rechten angegriffen werden, für alle, die von Rassismus und Antisemitismus, von Sozialdarwinismus, von Homo- und Transfeindlichkeit betroffen sind. Wir begleiten und unterstützen sie im teils langwierigen Prozess der Biographisierung des Erlebten und in der Artikulation ihrer Perspektiven als Betroffene, in juristischen Auseinandersetzungen und im Kampf um Entschädigung. Betroffene können sich unserer professionellen Solidarität und fachlich fundierten Unterstützung jederzeit sicher sein.

Diese Solidarität und Unterstützung sind nicht an spezifische politische Haltungen gebunden, sondern an die je individuelle Betroffenheit. Damit verbunden ist eine professionelle Distanz zu den Wertevorstellungen und politischen Meinungen unserer Klient*innen. Sie bedeutet aber niemals eine Distanzierung von Ihnen als Betroffene.

Diese Distanz darf nicht als Beliebigkeit missverstanden werden: Wer unsere Kolleg*innen angreift, kann von uns keine solidarische Unterstützung erwarten. Für alle anderen gilt: Wir beraten und unterstützen euch unabhängig und vertraulich, wenn ihr von rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen betroffen seid. Zögert nicht, euch an uns zu wenden!

Kiel 19.05.2026, im Namen des Vorstands von zebra e.V.

Prof. Dr. Melanie Groß

Kontakt:

Vorstand@zebraev.de

0431 301 403 79

ZEBRA Monitoring 2025

Rechte Gewalt in Schleswig-Holstein weiterhin auf hohem Niveau

Beratungsstelle ZEBRA stellt Ergebnisse des landesweiten Monitorings für 2025 vor

    ZUSAMMENFASSUNG

    • 156 rechte Gewalttaten mit 238 Betroffenen für 2025 in Schleswig-Holstein dokumentiert, über 20% davon sind Kinder.
    • Dokumentation von 3 Angriffen pro Woche im Durchschnitt
    • Rassismus weiterhin häufigstes Tatmotiv
    • Politische Gegner*innen wurden auffallend häufig während der Bundestagswahlkampfs Anfang 2025 Ziel von Angriffen

    ERGEBNISSE DES MONITORINGS 2025

    Durchschnittlich dreimal pro Woche wurden in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr Menschen aus rassistischen, antisemitischen oder anderen rechten Motiven angegriffen.

    Die Beratungsstelle ZEBRA – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe registrierte 2025 im Rahmen ihres unabhängigen Monitorings insgesamt 156 Gewalttaten, von denen insgesamt 238 Menschen betroffen waren. Damit wurden acht Taten weniger als im Vorjahr ins Monitoring aufgenommen. Die Anzahl der registrierten rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffe bewegt sich somit auf einem weiterhin erschreckend hohen Niveau und deutlich über den Zahlen aus den Jahren zuvor (2024: 164; 2023: 135; 2022: 104). Wie auch in den Vorjahren sind unter den Betroffenen über 20% Kinder und Jugendliche (2025: 53; 2024: 57).

    Die Stagnation der Zahlen ist kein Anlass zur Beruhigung. Nach wie vor werden viel zu viele Menschen in Schleswig-Holstein Opfer rechter Gewalt. (…) Die Zivilgesellschaft und das Land sind gefordert, rechten Einschüchterungsstrategien konsequent entgegen zu treten.“
    Niclas Dürbrook (MdL, SPD)

    Besonders alarmierend ist die Betroffenheit junger Menschen. Demokratie lebt vom Streit der Meinungen, vom Aushalten von Unterschiedlichkeit. Es ist nicht nur widerwärtig bzw. strafbar, sondern auch demokratiefeindlich, Gewalt zu praktizieren oder zu ihr aufzurufen, Menschen einzuschüchtern oder sie mundtot zu machen.“

    Marion Schiefer (MdL, CDU)

    Rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten sind dabei nach wie vor ein Problem in der gesamten Fläche des Landes. Auch 2025 gab es keinen Landkreis, in dem nicht mindestens vier Vorfälle registriert wurden. Die meisten Angriffe stellte ZEBRA in den Städten Kiel und Lübeck fest, gefolgt vom Landkreis Pinneberg. Auffällige Anstiege wurden in den Kreisen Herzogtum-Lauenburg (2025:10; 2024: 4) und Plön (2025:11; 2024: 5) registriert, wo sich die Zahl der Vorfälle jeweils verdoppelte. Die meisten dokumentierten Angriffe waren 2025 erneut rassistisch motiviert. Damit setzte sich eine Entwicklung aus den Vorjahren fort: Seit einem deutlichen Anstieg der rassistisch motivierten Taten 2023, bewegt sich der Anteil dieser Taten bei rund 70% der von ZEBRA registrierten Vorfälle. Angriffe gegen politische Gegner*innen wurden in 17% der Fälle ins Monitoring aufgenommen, gefolgt von queerfeindlichen Gewalttaten. Innerhalb der Angriffe gegen politische Gegner*innen zeigte sich ein auffälliger Anstieg an Taten gegen politische Verantwortungsträger*innen.

    So wurden beispielsweise im Wahlkampf kurz vor der Bundestagswahl zwei Menschen an einem Infostand körperlich angegriffen. Während der Tat bezogen sich die Angreifer positiv auf die AfD. Auch in mehreren Drohschreiben, die sich unter anderem an Landespolitiker*innen richteten, wurde das Logo der Partei verwendet.

    Die Serie von Sachbeschädigungen und versuchten Brandstiftungen an einem linken Laden und zahlreichen Parteibüros in Flensburg und Kiel am Osterwochenende 2026 zeigen, dass die 2025 festgestellte Gewalt gegen politische Verantwortungsträger*innen kein einmaliges Phänomen war. Die demokratische Parteienlandschaft soll durch solche kontinuierlichen Angriffe eingeschüchtert werden. Die versuchten Brandstiftungen an Wohnhäusern zeugen von einer Eskalation der Gewalt.“, erklärt Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

    Erstmals seit der Erfassung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten durch ZEBRA waren die meisten registrierten Taten Bedrohungen und Nötigungen (51%). Hier setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den letzten Jahren beobachtet werden konnte: Immer mehr Betroffene von Bedrohungen und Nötigungen scheinen sich nach einer solchen Tat an Polizei oder Beratungsstellen zu wenden. So stieg die Zahl der Bedrohungen und Nötigungen auch in der polizeilichen Kriminalstatistik in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig berät ZEBRA viele Betroffene, die nach einer Bedrohung oder Nötigung Unterstützung suchen.

    Felix Fischer ergänzt: „Wir sehen, dass die extreme Rechte seit Jahren auch in Schleswig-Holstein immer stärker wird – das gesellschaftliche Klima verschlechtert sich. Dass Betroffene berechtigterweise nach rechten Bedrohungen Sorge haben, dass die angedrohten Taten tatsächlich umgesetzt werden, führt häufig zu einem stärkeren Handlungsdruck. Es verwundert uns nicht, dass wir hier immer häufiger massive Folgen auch bei diesen Delikten für Betroffene wahrnehmen.“

    Die hohe Anzahl von Bedrohungen darf dabei nicht als Zeichen einer Entspannung der Situation fehlinterpretiert werden. Immer noch machen körperliche Angriffe den zweitgrößten Anteil der registrierten Vorfälle aus. Zudem zeigen sich in der Beratungspraxis von ZEBRA häufig die massiven Folgen für die Betroffenen nach einer Bedrohung: Ein Betroffener wurde an seinem Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum rassistisch beleidigt und bedroht. Da sein Aufenthaltsstatus an seine Berufstätigkeit geknüpft ist, war es für den Betroffenen keine Option, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, weshalb er sich weiter den Bedrohungen aussetzen musste. Die daraus resultierende starke Belastung verändert den Betroffenen und hat Auswirkungen auf den gesamten familiären Kontext.

    Rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten sind dabei nach wie vor ein Problem in der gesamten Breite des Landes. Auch 2025 gab es keinen Landkreis, in dem nicht mindestens vier Vorfälle registriert wurden. Die meisten Angriffe stellte ZEBRA in den Städten Kiel und Lübeck fest, gefolgt vom Landkreis Pinneberg. Auffällige Anstiege wurden in den Kreisen Herzogtum-Lauenburg (2025:10; 2024:4) und Plön (2025:11; 2024: 5) registriert, wo sich die Zahl der Vorfälle jeweils verdoppelte.

    Drei rechte Gewalttaten pro Woche in Schleswig-Holstein sind ein Alarmsignal. Wer Menschen bedroht, angreift oder einschüchtert, greift immer auch unser demokratisches Zusammenleben an. Wir haben es mit einer mit einer Bedrohungslage im ganzen Land zu tun, es erschüttert mich, dass es für Leute zum Alltag gehört, dass sie rechte Bedrohung und Gewalt  erleben.“

    Sybilla Nitsch (MdL, SSW)

    Im Landkreis Stormarn ging die Zahl der Vorfälle leicht zurück (2025: 13; 2024:18). Weiterhin richteten sich hier, entgegen der landesweiten Entwicklung, mehr als die Hälfte aller Angriffe gegen politische Gegner*innen. Erneut stand dabei die Kleinstadt Bargteheide im Fokus, wo ein Großteil dieser Taten gegen politische Gegner*innen verübt wurden. Besonders im medialen Fokus stand dabei die Brandstiftung am Autonomen Jugendhaus im Sommer 2025. Dieser und weitere Angriffe auf Wohnprojekte, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Parteibüros und Treffpunkte zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, sind Teil einer rechten Raumnahmestrategie.

    Extrem rechte Akteure versuchen, durch Angriffe auf Rückzugsorte sowie Einschüchterungsversuche durch Bedrohungen eine rechte Hegemonie durchzusetzen. Ziel ist es, Nicht-Rechte Jugendliche soweit einzuschüchtern, dass sie sich im Alltag nicht mehr sicher fühlen können, ihr politisches Engagement einstellen und so der Widerstand gegen die extreme Rechte geschwächt wird. Die AfD und ihre Jugendorganisation spielen dabei die Rolle des Stichwortgebers. In verschiedenen Orten posieren Parteivertreter in jüngerer Vergangenheit vor zivilgesellschaftlichen Treffpunkten, verunglimpfen diese und markieren sie damit für ihre Anhänger*innen als Feinde., ordnet Felix Fischer ein.

    Die von Angriffen betroffenen Orte sowie die dort aktiven Menschen brauchen Solidarität. Ihnen muss gezeigt werden, dass sie mit ihrem Engagement für eine demokratische Gesellschaft und gegen Faschismus nicht alleine sind und die Angriffe auf sie nicht einfach hingenommen werden.

    Die Ergebnisse des Monitorings sind erschreckend, aber mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre und unter dem Eindruck der Angriffe auf Parteibüros im Land zu Ostern wenig überraschend. Die Politik entzieht sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht. Wir alle stehen in der Pflicht, der versuchten Raumnahme des Rechtsextremismus und den sich immer weiter ausbreitenden rassistischen und menschenfeindlichen Tendenzen entschieden entgegenzutreten.“

    Jan Kürschner (MdL, Bündnis 90/Die Grünen)

    INFORMATIONEN ZUR ARBEIT VON ZEBRA UND ZUR DATENBASIS

    Seit Beginn des Jahres 2017 wird von ZEBRA – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe ein systematisches und unabhängiges Monitoring durchgeführt.

    ZEBRA wird von dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und dem Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung über das Landesdemokratiezentrum beim Landespräventionsrat Schleswig-Holstein gefördert.

    Das Monitoring für Schleswig-Holstein basiert auf den Kriterien des VBRG – Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Demnach liegen den Zahlen direkte Kontakte mit den Betroffenen oder aber externe vertrauenswürdige Quellen zugrunde. Trotz dieser Vorgehensweise ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen, weshalb es weiterer Anstrengung bedarf, dieses bestmöglich zu erhellen und Betroffene zu unterstützen.

    Die Statistik von ZEBRA wird mit den Daten des Landeskriminalamtes abgeglichen. Erfahrungsgemäß könnte es in den kommenden Monaten noch zu Nachmeldungen von Taten kommen, die im Jahr 2025 begangen wurde.

    Die daraus resultierende Statistik beinhaltet Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen sowie massive Sachbeschädigungen, denen eine politisch rechte, rassistische oder antisemitische Motivation zugrunde liegt.

    PRESSEKONTAKT UND PRESSEKONFERENZ

    Bei Rückfragen zu dieser Presseerklärung wenden Sie sich bitte an Felix Fischer: 0176/55941481 oder fischer@zebraev.de.

    Das Monitoring wird in einer Pressekonferenz am Donnerstag, 30. April 2026 um 10.00 Uhr im Landeshaus Schleswig-Holstein (Pressesaal) vorgestellt.

    Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMBFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor*in bzw. tragen die Autor*innen die Verantwortung.

    „#Metoo unless you’re a jew – über Antisemitismus in feministischen Bewegungen seit dem 7. Okt. 2023“

    „#Metoo unless you’re a jew – über Antisemitismus in feministischen Bewegungen seit dem 7. Okt. 2023“ – ein Vortrag von Merle Stöver am 06.11., 18 Uhr im Frauennetzwerk (Walkerdamm 1, 24103 Kiel)

    Wem feministische Solidarität gilt und wer davon ausgeschlossen ist, mussten Jüdinnen und israelische Frauen nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 bitter erfahren: 
    Für sie galt die Grundüberzeugung der #MeToo-Bewegung nicht. Stattdessen formierte sich weltweit eine antisemitische Allianz, die die Gräueltaten der Hamas entweder leugnete oder rechtfertigte. Ausgerechnet emanzipatorische Kämpfe werden schon seit Jahren zu Schauplätzen antisemitischer Verschwörung und antizionistischer Vernichtungsdrohungen. Im Vortrag sollen diese Phänomene der vergangenen Jahre und insbesondere seit dem 7. Oktober 2023, ihre Ursprünge und Argumentationen genauer unter die Lupe genommen werden. 

    Merle Stöver ist Antisemitismusforscherin. Sie referiert und forscht zu Antiziganismus, Antisemitismus, Sozialchauvinismus und Geschlechterverhältnissen. Zuletzt veröffentlichte sie dazu im Buch „Judenhass Underground“ und der Jungle World. 

    Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionswochen gegen Antisemitismus und in Kooperation mit LIDA-SH, ZEBRA, dem AStA sowie der Stabsstelle für Diversität und Antidiskriminierung der CAU Kiel statt.

    Eröffnung Wanderausstellung am 20.10.25

    Eröffnung Wanderausstellung am 20.10. um 18 Uhr im Hörsaal E CAP 2,
    Ausstellung der Wanderausstellung im Foyer des Audimax vom 20.10. bis 06.11.


    Antisemitismus ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern ein alltägliches Problem.

    Die Landesweite Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus (LIDA-SH) erfasst seit 2019 antisemitische Vorfälle in Schleswig-Holstein. Die Ausstellung „Ein tägliches Problem – Fünf Jahre unabhängige Dokumentation antisemitischer Vorfälle“ präsentiert die Erkenntnisse der letzten Jahre und damit das Ausmaß, die Formen und die Schwerpunkte des Phänomens Antisemitismus in Schleswig-Holstein. Ergänzt werden diese Informationen von unterschiedlichen jüdischen Perspektiven auf das Thema Antisemitismus.

    Zum Auftakt der Ausstellung findet ein einführender Vortrag statt, der die Arbeit der Dokumentationsstelle vorstellt sowie einen besonderen Blick auf die Situation antisemitischer Vorfälle in Schleswig-Holstein wirft.

    Wir laden herzlich zur Auftaktveranstaltung und zu einem Besuch der Wanderausstellung ein.

    Beides findet im Rahmen der Aktionswochen gegen Antisemitismus sowie in Kooperation mit LIDA-SH, ZEBRA, dem AStA sowie der Stabsstelle Diversität und Antidiskriminierung der CAU Kiel statt.

    Pressemitteilungen
    LIDA-SH Monitoring 2025

    MASSIVER ANSTIEG BEI ANTISEMITISCHEN VORFÄLLEN: UNABHÄNGIGE DOKUMENTATIONSSTELLE VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZU DOKUMENTIERTEN ANTISEMITISCHEN VORFÄLLEN FÜR DAS JAHR 2025 Die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus in Schleswig-Holstein

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    Aktuelles
    ZEBRA Monitoring 2025

    Rechte Gewalt in Schleswig-Holstein weiterhin auf hohem Niveau Beratungsstelle ZEBRA stellt Ergebnisse des landesweiten Monitorings für 2025 vor ZUSAMMENFASSUNG ERGEBNISSE DES MONITORINGS 2025 Durchschnittlich dreimal

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    Pressemitteilungen
    LIDA-SH Monitoring 2025

    MASSIVER ANSTIEG BEI ANTISEMITISCHEN VORFÄLLEN: UNABHÄNGIGE DOKUMENTATIONSSTELLE VERÖFFENTLICHT ZAHLEN ZU DOKUMENTIERTEN ANTISEMITISCHEN VORFÄLLEN FÜR DAS JAHR 2025 Die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus in Schleswig-Holstein

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