Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

„#Metoo unless you’re a jew – über Antisemitismus in feministischen Bewegungen seit de 7. Okt. 2023“ – ein Vortrag von Merle Stöver am 06.11.

„#Metoo unless you’re a jew – über Antisemitismus in feministischen Bewegungen seit de 7. Okt. 2023“ – ein Vortrag von Merle Stöver am 06.11., 18 Uhr im Frauennetzwerk (Walkerdamm 1, 24103 Kiel)

Wem feministische Solidarität gilt und wer davon ausgeschlossen ist, mussten Jüdinnen und israelische Frauen nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 bitter erfahren: 
Für sie galt die Grundüberzeugung der #MeToo-Bewegung nicht. Stattdessen formierte sich weltweit eine antisemitische Allianz, die die Gräueltaten der Hamas entweder leugnete oder rechtfertigte. Ausgerechnet emanzipatorische Kämpfe werden schon seit Jahren zu Schauplätzen antisemitischer Verschwörung und antizionistischer Vernichtungsdrohungen. Im Vortrag sollen diese Phänomene der vergangenen Jahre und insbesondere seit dem 7. Oktober 2023, ihre Ursprünge und Argumentationen genauer unter die Lupe genommen werden. 

Merle Stöver ist Antisemitismusforscherin. Sie referiert und forscht zu Antiziganismus, Antisemitismus, Sozialchauvinismus und Geschlechterverhältnissen. Zuletzt veröffentlichte sie dazu im Buch „Judenhass Underground“ und der Jungle World. 

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionswochen gegen Antisemitismus und in Kooperation mit LIDA-SH, ZEBRA, dem AStA sowie der Stabsstelle für Diversität und Antidiskriminierung der CAU Kiel statt.

Eröffnung Wanderausstellung am 20.10. um 18 Uhr im Hörsaal E CAP 2

Eröffnung Wanderausstellung am 20.10. um 18 Uhr im Hörsaal E CAP 2,
Ausstellung der Wanderausstellung im Foyer des Audimax vom 20.10. bis 06.11.

Antisemitismus ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern ein alltägliches Problem.

Die Landesweite Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus (LIDA-SH) erfasst seit 2019 antisemitische Vorfälle in Schleswig-Holstein. Die Ausstellung „Ein tägliches Problem – Fünf Jahre unabhängige Dokumentation antisemitischer Vorfälle“ präsentiert die Erkenntnisse der letzten Jahre und damit das Ausmaß, die Formen und die Schwerpunkte des Phänomens Antisemitismus in Schleswig-Holstein. Ergänzt werden diese Informationen von unterschiedlichen jüdischen Perspektiven auf das Thema Antisemitismus.

Zum Auftakt der Ausstellung findet ein einführender Vortrag statt, der die Arbeit der Dokumentationsstelle vorstellt sowie einen besonderen Blick auf die Situation antisemitischer Vorfälle in Schleswig-Holstein wirft.

Wir laden herzlich zur Auftaktveranstaltung und zu einem Besuch der Wanderausstellung ein.

Beides findet im Rahmen der Aktionswochen gegen Antisemitismus sowie in Kooperation mit LIDA-SH, ZEBRA, dem AStA sowie der Stabsstelle Diversität und Antidiskriminierung der CAU Kiel statt.

Nach umfassender Serie rechter Angriffe: Aufruf zur Unterstützung des Autonomen Jugendhaus Bargteheide 



 Das Zentrum für Betroffene rechte Angriffe ruft die demokratische Zivilgesellschaft zur Unterstützung des Autonomen Jugendhaus Bargteheide e.V. nach dem dortigen verheerenden Brand auf.

Bereits am 17.06.2025 kam es am und im Autonomen Jugendhaus in Bargteheide zu einem verheerenden Brand. Das AJH als ein zentraler Ort zivilgesellschaftlichen Engagements ist dabei so stark zerstört worden, dass eine Nutzung aktuell ausgeschlossen ist.

Es ist der dritte Brand am AJH innerhalb eines Jahres. Begleitet wurden diese Brände mit wiederholtem Vandalismus und rechten Schmierereien an dem Objekt. Besucher*innen des AJH sahen sich in der Vergangenheit wiederholt rechten Angriffen ausgesetzt.

„Die Situation in Bargteheide ist ein gutes Beispiel dafür, was rechte Raumnahmeversuche konkret bedeuten: Mit rechten Schmierereien und anderen Sachbeschädigungen fängt es häufig an, es folgen Bedrohungen und Nötigungen die früher oder später in konkrete körperliche Angriffe und Brandstiftungen gegen nichtrechte Jugendliche und/oder Migrantisierte münden“, erklärt Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Prof. Dr. Melanie Groß, Professorin für Jugendarbeit an der FH Kiel und Vorstand des ZEBRA e.V. hebt die Bedeutung von autonomen Jugendzentren hervor: „Autonome Jugendzentren sind wichtige Orte gelebter Partizipation und Demokratie junger Menschen, gerade das macht sie tragischerweise auch oft zum Angriffsziel rechter Aggression.“

„Das AJH ist seit vielen Jahren ein wichtiger Teil unseres Netzwerkes. Hier kommen Menschen zusammen, die bereit sind den rechten Raumnahmeversuchen, die wir seit über einem Jahr in der Region beobachten müssen, ein zivilgesellschaftliches Engagement entgegen zu setzen“, ergänzt Felix Fischer.

Durch den Brand ist ein wichtiger Ort zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechts aktuell nicht mehr nutzbar. Es ist zu erwarten, dass der Verein hohe Kosten aufbringen muss um den Betrieb wieder aufnehmen zu können. Daher ruft ZEBRA zur finanziellen Unterstützung des Projektes auf.

Autonomes Jugendhaus Bargteheide e.V.IBAN: DE45 2005 0550 1232 1295 00Verwendungszweck: Spende

Bei Rückfragen zu dieser Presseerklärung wenden Sie sich bitte an Felix Fischer: 

0176/55941481 oder fischer@zebraev.de

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor*in bzw. tragen die Autor*innen die Verantwortung.

LIDA-SH Pressemitteilung: Unabhängige Dokumentationsstelle veröffentlicht Zahlen zu dokumentierten antisemitischen Vorfällen für das Jahr 2024

Massiver Anstieg bei antisemitischen Vorfällen: Unabhängige Dokumentationsstelle veröffentlicht Zahlen zu dokumentierten antisemitischen Vorfällen für das Jahr 2024 

Die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus in Schleswig-Holstein (LIDA-SH) veröffentlicht im Rahmen der Landespressekonferenz am 15.05.2025 ihre Erkenntnisse zu den für das Jahr 2024 dokumentierten antisemitischen Vorfällen. LIDA-SH verzeichnet dabei mit 588 (23: 120) Vorfällen einen noch nie dagewesenen Höchststand dokumentierter Fälle seit Gründung von LIDA-SH.  

Im Schnitt dokumentierte LIDA-SH mehr als elf Vorfälle pro Woche. Auch in Schleswig-Holstein ist Antisemitismus ein komplexes Phänomen, das sich in unterschiedlicher Form und Intensität ausdrückt. 

Die Struktur und das Aufkommen der dokumentierten Fälle verweist weiterhin auf ein massives Dunkelfeld antisemitischer Vorfälle: Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Dokumentation nur einen Bruchteil der Fälle abbildet. Das hohe Aufkommen von Antisemitismus in verschiedensten Formen, auch in Gestalt des gehäuft auftretenden israelbezogenen Antisemitismus, erschwert insbesondere Jüdinnen und Juden in Schleswig-Holstein die Partizipation am öffentlichen Leben. 

Auch wenn sich der Großteil der dokumentierten Fälle weiterhin unterhalb der Angriffsschwelle befindet, steigen die Fälle, bei denen von einem erhöhten Gefährdungspotential auszugehen ist, erneut drastisch. Solche Vorfälle passieren dabei nicht im luftleeren Raum – sondern sind vielmehr als Ausdruck eines gesamtgesellschaftlichen Klimas zu verstehen, in denen gezielte Sachbeschädigungen, Bedrohung und körperliche Angriffe überhaupt erst möglich werden. 

Wie sich bereits im Jahr 2023 abzeichnete, wird das persönliche Umfeld von betroffenen Personen zunehmend unsicherer. Insbesondere geschützte Orte werden immer häufiger zum Ziel antisemitischer Handlungen.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden Jüdinnen und Juden, sowie Orte des jüdischen Lebens, öfter mit antisemitischen Vorfällen konfrontiert. Besonders häufig finden diese im öffentlichen Raum, meist auf der Straße statt – aber auch im persönlichen Nahraum, wie dem eigenen Wohnumfeld, werden Jüdinnen und Juden vermehrt mit Antisemitismus konfrontiert. Diese Vorfälle haben im Besonderen das Potential, das Sicherheitsgefühl der Betroffenen massiv zu beeinträchtigen. Daneben ist Antisemitismus eine alltagsprägende Erfahrung für Jüdinnen und Juden in Schleswig-Holstein, dessen Omnipräsenz ihnen zunehmend die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert.

Da es bei LIDA-SH aktuell technische Probleme gibt und daher Wartungsarbeiten auf der Homepage stattfinden, ist die Auswertung vorübergehend hier bei ZEBRA als PDF einsehbar. Das bedeutet auch, dass Teile der Auswertung, insbesondere die Erläuterungen, wie üblich nicht mit abgebildet sind und erst wieder verfügbar sein werden, wenn die Homepage von LIDA-SH wieder in Betrieb ist.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als Pdf.
Hier finden Sie die Auswertung für das Jahr 2024 als Pdf.

Drei Stellenausschreibungen bei ZEBRA

Du bist auf der Suche nach einer sinnstiftenden Aufgabe im Beruf, die dir Flexibilität für Studium, Familie, Freund*innen oder andere Tätigkeiten ermöglicht? Bei ZEBRA berätst und unterstützt du Betroffene im Umgang mit rassistischen, antisemitischen und anderen rechten Angriffen. Dein neuer Arbeitgeber Zebra e.V. ist ein kleiner zivilgesellschaftlicher Verein mit zehn Jahren Erfahrung im Bereich der Beratung und Unterstützung sowie Dokumentation von rechter Gewalt und Antisemitismus und trägt drei öffentlich geförderte Projekte.

Uns ist eine professionelle Haltung in hierarchiearmer, kollegialer und solidarischer Atmosphäre und die Überzeugung zu progressiver politischer Sozialer Arbeit besonders wichtig.

Wir möchten in unserem Team möglichst vielfältige Perspektiven und Erfahrungshintergründe einbinden und ermutigen daher insbesondere Bewerbungen von Schwarzen Menschen, People of Colour, Jüdinnen*Juden, Menschen mit eigener oder familiärer Migrations- und/oder Fluchtgeschichte, Roma* und Sinti*, Muslim*innen, LSBTIQIA+, Menschen mit Behinderungen und lebensälteren Kolleg*innen. Leider ist der Arbeitsplatz nicht vollständig barrierefrei.

Aktuell suchen wir für drei unterschiedliche Stellen neue Mitarbeiter*innen. Zu den Stellenausschreibungen.

Möge die Erde dir leicht sein, Niels!

Unerwartet starb unser Kollege und Freund Niels-Björn Raffel am 03. Januar 2025. In tiefer Trauer denken wir an Niels als einen geschätzten Teil unseres Teams, der immer daran interessiert war das Beste für Betroffene zu ermöglichen. Seine Klarheit und entschlossene Solidarität sowohl mit Klient*innen als auch Kolleg*innen bleiben uns ein Vorbild. Seinen besonderen Humor werden wir in liebevoller Erinnerung behalten.

Unser tiefes Mitgefühl gehört den Angehörigen – wir sind dankbar, dass wir uns gemeinsam mit seiner Familie und Freund*innen von Niels am 17.01.2025 verabschieden durften.