LEICHTE SPRACHE

Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

Mehr als 1000 Rechtsextreme in Schleswig-Holstein

Die Zahl der Rechtsextremen ist im Norden leicht rückläufig. Das heiße jedoch nicht, dass die Gefährdung geringer werde, warnt das Innenministerium.

„In der rechten Szene gibt es ein sehr großes Dunkelfeld“, sagt Kai Stoltmann, Berater beim Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (Zebra) in Kiel. „Wir als Beratungsstelle bekommen von immer mehr Gewalttaten mit. 2019 haben wir einen neuen Höchststand an Beratungsgesprächen erreicht.“ Bereits seit 2015 befinde sich die rassistische Gewalt in Schleswig-Holstein auf einem erhöhten Niveau.

Zu den Beratungsgesprächen kämen laut Stoltmann vor allem zwei Gruppen Menschen: Migranten und Geflüchtete sowie Lokalpolitiker oder Menschen, die sich engagieren und aufgrund ihres Engagements von rechtsradikalen bedroht würden. „Das geht von gezielter Sachbeschädigung und Körperverletzungen bis hin zu versuchten Morden“, sagt Stoltmann. „Es ist schockierend. Das Schlimme ist, dass so etwas jederzeit und überall passieren kann und gleichzeitig so unvorhersehbar ist.“

Vollständiger Artikel unter: https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Ueber-1000-Rechtsextreme-in-Schleswig-Holstein

Wir trauern um die Opfer des rassistischen Attentats von Hanau: Yas tutuyoruz Em xemgîn

Pressemitteilung des VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt vom 20.02.2020

Unsere Solidarität gilt allen, die von rassistisch, antisemitisch und rechts motiviertem Terror und Gewalt betroffen sind: den Hinterbliebenen, den Verletzten, den Überlebenden und den angegriffenen Communities. Unsere Trauer ist gepaart mit unendlicher Sorge vor weiteren rechtsterroristischen Attentaten

Berlin/Frankfurt, den 20.2.2020

Wir trauern um die neun Menschen, die gestern Abend in Hanau von einem rassistischen Attentäter ermordet wurden. Wir trauern mit ihren Familien, ihren Freund*innen, ihren Liebsten.

Hanau steht in einer traurigen Kontinuität rechten Terrors der letzten Monate, Jahre und Jahrzehnte. Daher trauern wir heute auch mit allen, die in den letzten Monaten, Jahren und Jahrzehnten ihre Angehörigen und Freund*innen bei rassistischen, rechtsterroristischen und antisemitischen Attentaten und Angriffen verloren haben: insbesondere mit den Überlebenden und Verletzten des Attentats in Halle/S., mit den Hinterbliebenen der Mordopfer des NSU und den Überlebenden der NSU-Bombenattentate. Wir trauern mit den Hinterbliebenen und Verletzten des rassistisch und rechts motivierten OEZ-Attentats in München und mit den Hinterbliebenen von Walter Lübcke.

„Neun Menschen wurden gestern Nacht in Hanau ermordet, weil offener Rassismus, die Ideologie einer ‚White Supremacy’ und die permanente Stigmatisierung von Orten wie Shisha-Bars, in denen sich die offene Gesellschaft trifft, dem Täter als Vorlage gedient haben,“ sagt Olivia Sarma von der Beratungsstelle response in der Bildungsstätte Anne Frank. Rassismus und Antisemitismus waren auch die Tatmotive des Attentäters von Halle/S. , des Netzwerks des NSU, des Netzwerks der „Gruppe Freital“, der Gruppe Revolution Chemnitz und zahlloser anderer rechtsterroristischer Netzwerke und Gruppen. Der Antifeminismus und Frauenhass, der auch im Bekennerschreiben des Täters von Hanau offen zu Tage tritt, zeigt sich in der Ermordung der eigenen Mutter.

„Der rassistische Terror in Hanau wurde auch deshalb möglich, weil Verharmlosung rassistischen, rechten und antisemitischen Terrors, das Narrativ von Einzeltätern und die mangelnde konsequente Strafverfolgung nach rechten Gewalttaten und rassistischen Terror die Täter von Hanau und Halle/S. ermutigt haben“, sagt Dr. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank.

„Unsere Trauer ist gepaart mit unendlicher Sorge: Denn wir wissen, dass das Klima des rassistischen und antisemitischen Hasses, das durch die parlamentarischen Wegbereiter und Apologeten rechten Terrors und durch sehr viele Schreibtischtäter geschürt wird, weitere Täter und Tätergruppen ermutigen wird, die sich als Teil einer internationalen rassistischen Bewegung der White Supremacy begreifen“, betont Robert Kusche, Vorstandsmitglied des VBRG e.V. und Geschäftsführer der Opferberatung der RAA Sachsen. „Wir wissen, dass täglich drei bis vier rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Gewalttaten verübt werden. Und wir wissen, dass viele der Angegriffenen mit einer rassistischen und antisemitischen Täter-Opfer-Umkehr konfrontiert sind, bei denen Polizeibeamte und Justiz den Betroffenen eine Mitschuld geben.“

„Wir brauchen jetzt den Schutz der offenen Gesellschaft und aller Menschen, die hier leben, unabhängig von vermeintlicher Herkunft, religiöser Überzeugung, Zugehörigkeit, gesellschaftlichen Status, Beeinträchtigung und Geschlecht“, sagt Robert Kusche. „Politik und Strafverfolgungsbehörden müssen Rassismus und rechten Terror endlich ernst nehmen – dabei müssen die Perspektive der Angegriffenen und Bedrohten, ihre Forderungen und Erfahrungen im Mittelpunkt stehen! Dazu gehört auch, statt von Einzeltätern zu reden, endlich bewaffnete Neonazinetzwerke zu entwaffnen.“

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Meron Mendel / Marie Sophie Adeoso, Bildungsstätte Anne Frank: Tel.: 069 / 56 000 232, mmendel@bs-anne-frank.de; madeoso@bs-anne-frank.de

Robert Kusche, Vorstandsmitglied im VBRG e.V. und Geschäftsführer der Opferberatung der RAA Sachsen e.V.: robert.kusche@raa-sachsen.de

(https://www.verband-brg.de/pressemitteilung-20022020-trauer-nach-rassistischen-anschlag-in-hanau/)

Interview mit zebra

Am 21. November 2019 hatten wir aus Anlass unseres fünfjährigen Bestehens zu einem Jubiläumsempfang in den Kieler Anscharpark geladen. In diesem Rahmen hat die Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein mit unserem Berater Kai Stoltmann ein Interview zur Arbeit von zebra geführt: https://tinyurl.com/wm652vk

Moin Kai. Der Verein zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe, betreut und berät Menschen, die von rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen betroffen sind. Um welche Arten von Angriffen geht es und wer sind die Opfer?

Grundsätzlich geht es bei rechten Angriffen um Bedrohungen, Nötigungen, gezielte Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Brandstiftungen oder Tötungsdelikte, die einen politisch rechten Hintergrund haben. In den letzten Jahren bezog sich dieses Phänomen insbesondere auf politische Gegner und auf Menschen, die von Rassismus betroffen sind. Darüber hinaus kann es aber auch Menschen mit Behinderung treffen, LGBTIQ*, Obdachlose oder Angehörige von nicht-rechten Subkulturen. Die Liste ließe sich noch fortsetzen. 

Regelmäßig kennen Täter und Betroffene sich nicht im Vorfeld, sondern es kommt bei einer zufälligen Begegnung im öffentlichen Raum zu einem Angriff. Dabei schreiben Täter den Betroffenen die Zugehörigkeit zu einer Gruppe zu, die nicht ins rechte Weltbild passt. Zum Teil basiert diese Zuschreibung auf äußeren Merkmalen, etwa einer dunkleren Hautfarbe oder eines „Gegen Nazis“-Buttons. Rechte Angriffe stellen so Botschaftstaten da, die sich nicht nur gegen die direkt Betroffenen sondern an die zugeschriebene Gruppe richten.

Auf welchen Grundsätzen basiert diese Arbeit?

Zentral für unsere Arbeit sind insbesondere drei Schlagwörter: Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Unabhängigkeit. Jene Informationen, die uns in einem Beratungsgespräch anvertraut werden, sind bei uns sicher. Wir stehen nicht als eine neutrale Instanz zwischen dem Täter und den Betroffenen, sondern klar an der Seite der Betroffenen. Beides ist von entscheidender Bedeutung, damit sich die Menschen nach einem Angriff bei uns gut aufgehoben fühlen können. Darüber hinaus ist unser Verein als Träger der Sozialen Arbeit unabhängig von staatlichen Instanzen, insbesondere natürlich von der Polizei oder den Gerichten. 

Wie erreicht ihr die Menschen und was sind eure Hilfsangebote?

Um die Hürde für die Betroffenen möglichst gering zu halten, gehen wir unsererseits aktiv auf die Opfer zu. In der Praxis recherchieren wir gezielt nach rechten Angriffen und sprechen die Betroffenen dann an, ob sie Unterstützung benötigen. Bei unserer Recherche greifen wir auf Soziale Medien und Zeitungen zurück, wir haben die Meldungen der Polizei im Blick und wir sind viel mit Vernetzungspartnern in Kontakt, die gute Kontakte zu potentiellen Betroffenen haben. Unser Angebot für die Betroffenen wird dann individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt. Häufig geht es dabei zum Beispiel um die Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls, das durch einen solchen Angriff massiv beeinträchtigt werden kann. In anderen Fällen begleiten wir die Betroffenen mit zur Polizei oder zu den Gerichtsterminen, wo die Betroffenen erneut auf die Täter treffen. Darüber hinaus unterstützen wir dabei, Entschädigungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Folgen einer solchen Tat abzufedern. Auf einer abstrakteren Ebene geht es also darum, die Betroffenen bei der Bewältigung der Tatfolgen zu helfen.

Wie seid ihr vernetzt und welche Bedeutung haben diese Partner*innen für eure Arbeit?

Wir versuchen in ganz Schleswig-Holstein mit Betroffenengruppen, Communities und Multiplikatoren vernetzt zu sein. In der Praxis umfasst unser Netzwerk unterschiedliche Akteure von Moscheevereinen über LGBTIQ*-Gruppen bis hin zu kirchlichen Akteuren, Lokalpolitikern oder Menschen und Initiativen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechte Hetze einsetzen. Der Wert dieser Partnerinnen und Partner für unsere Arbeit kann kaum überschätzt werden. Wir sind gerade in den ländlichen Regionen stark auf Akteure vor Ort angewiesen, die uns über rechte Angriffe informieren und die Betroffenen auf das Angebot von zebra hinweisen. Deswegen begreifen wir unsere Vernetzung stets auch als eine kontinuierliche Beziehungsarbeit. 

Mit welchen Problemen seid ihr derzeit beschäftigt, worum geht es in euren aktuellen Debatten?

Im Zentrum unserer internen Debatten steht natürlich stets eine qualitative Weiterentwicklung unserer Beratungsqualität. Dabei geht es letztlich immer um die Frage, wie wir die Betroffenen noch besser unterstützen können. Auch in der Öffentlichkeit melden wir uns immer wieder zu Wort, damit die Opferperspektive in der medialen Berichterstattung berücksichtigt wird. Im vergangenen Jahr haben wir uns beispielsweise zum staatlichen Umgang mit rechten Feindeslisten geäußert. Auch wenn es in einer Gemeinde verstärkt zu rechten Angriffen kommt, lenken wir den Fokus die Belange der Betroffenen. 

Gibt es fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu rechter Gewalt in Schleswig-Holstein? Wo siehst du zentralen Forschungsbedarf?

Bisher gibt es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Dimensionen von rechten Angriffen in Schleswig-Holstein. Es wurde jedoch kürzlich eine Regionalanalyse zum Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein vorgestellt. Diese bestätigt quantitativ jene Beobachtung, die wir in den vergangenen Jahren bereits gemacht haben: Rechte Gewalt ist ein Alltagsphänomen, von dem Menschen in der ganzen Breite dieses Bundeslandes betroffen sind. So haben 12,6 % der befragten Schülerinnen und Schülern schon einmal irgendeine Form von rechter Diskriminierung oder Gewalt erfahren. 22,3 % der Befragten haben sogar angegeben, dass Sie bestimmte Orte meiden, weil Sie dort Probleme mir Rechten bekommen würden. Diese Zahlen belegen eine erschreckende Dimension der Auswirkungen von rechter Gewalt auf Menschen, die zwischen Pinneberg und Flensburg groß werden.

Wie viele Betroffene habt ihr in den letzten Jahren beraten?

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Betroffenen, die bei uns Unterstützung erhalten, kontinuierlich angestiegen. Allein dieses Jahr waren bisher um die 100 Menschen bei uns in der Beratung. Dabei haben wir es immer mehr mit komplexen Beratungsgesprächen zu tun, wenn etwa ganze Familien angegriffen werden oder Geflüchtete schon vorher durch Traumata belastet waren. Von der Kontaktaufnahme bis zum Fallabschluss können unter Umständen mehrere Jahre vergehen, insbesondere wenn wir die Betroffenen zu Gericht begleiten oder es in der Beratung um Entschädigungsmöglichkeiten geht.

Wie wird sich aus deiner Sicht der Beratungsbedarf in diesem Feld in den nächsten Jahren entwickeln? Was sind die Gründe für deine Prognose?

Als wir unser Projekt vor fünf Jahren gestartet haben, haben wir und viele andere Beratungsstellen von einer Welle rechter Gewalt gesprochen. Mittlerweile müssen wir leider feststellen, dass sich rechte und rassistische Angriffe seit dem Sommer der Willkommenskultur 2015 auf einem hohen Niveau eingependelt haben. Aus der Welle rechter Gewalt ist gewissermaßen ein dauerhafter Anstieg des Meeresspiegels geworden. Dementsprechend rechnen wir auch in den kommenden Jahren nicht damit die Anzahl der Betroffenen zurückgehen wird. Gerade die rassistische Alltagsgewalt, die in ihren Auswirkungen auf die Betroffenen nicht unterschätzt werden sollte, wird sich wohl auch in Zukunft weiter fortsetzen.

Zahl der Opfer rechtsextremer Gewalt nimmt zu

Ibrahim Arslan kämpft mit der „Möllner Rede“ gegen Rechts – Kieler Verein Zebra begleitet seit fünf Jahren Betroffene

Die Drohung kam per SMS: „Wenn du am 17.11.2019 die Möllner Rede im Exil hältst, knalle ich dich ab.“ Unterzeichnet mit „SS Obersturmbannführer“. Die Emp-fängerin, die Kabarettistin Idil Baydar, sprach dennoch. Bedrohungen, Sachbeschädigungen, körperliche Angriffe, Brandstiftung aus rassistischen Motiven – was das mit Menschen macht, erfahren die Berater von Zebra, dem Zentrum für Betroffene rechter Angriffe, in ihrer täglichen Arbeit.

Der vollständige Artikel steht in den Kieler Nachrichten vom 20.11.2019: www.kn-online.de

Interview zu rechten „Feindeslisten“

Freies Radio Neumünster

Immer wieder sind in letzter Zeit sogenannte rechtsextreme ‘Feindeslisten’ aufgetaucht. Auf ihnen finden sich Namen und teilweise Kontakt-informationen von Aktivist_innen, Politiker_innen und Journalist_innen, die von den mutmaßlich rechtsextremen Urheber_innen als Gegner betrachtet werden. Das Freies Radio Neumünster hat mit uns über die Gefahr für Betroffene gesprochen.

„Ein Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess kann es keinen Schlussstrich geben.“

Denn weder haben die Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors Antworten auf zentrale Fragen und Forderungen erhalten, noch ist ein Ende der Verharmlosung bewaffneter Neonazi-Netzwerke wie Combat 18 und Nordkreuz durch Ermittlungsbehörden und politisch Verantwortliche in Sicht.“
„Staat und Gesellschaft müssen die Lehren aus der Mord- und Anschlagsserie des NSU endlich ernst nehmen: Rechter, rassistisch und antisemitisch motivierter Terror und Gewalt gegen politische Gegner*innen sind nicht abstrakt, sondern eine reale Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der Betroffenen.“
„Ein Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess kann es keinen Schlussstrich geben: Denn weder haben die Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors Antworten auf ihre Fragen und Forderungen erhalten, noch ist ein Ende der Verharmlosung bewaffneter Neonazi-Netzwerke wie Combat 18 und Nordkreuz durch Ermittlungsbehörden und politisch Verantwortliche in Sicht“, betont Franz Zobel vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.). Umso wichtiger seien daher die zahlreichen lokalen Kundgebungen und Demonstrationen unter dem Motto „Kein Schlussstrich“ in NSU-Tatortstädten wie Dortmund und andernorts durch Initiativen und Bündnisse vor Ort.
„Staat und Gesellschaft müssen die Lehren aus der Mord- und Anschlagsserie des NSU endlich ernst nehmen: Rechter, rassistisch und antisemitisch motivierter Terror und Gewalt gegen politische Gegner*innen sind nicht abstrakt, sondern eine reale Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der Betroffenen“, sagt Kai Stoltmann, Berater bei zebra in Schleswig-Holstein und im Vorstand des VBRG e.V.. Stoltmann verweist auf die so genannte „Feindesliste“ des „Nordkreuz“-Netzwerks und die wiederholten Morddrohungen gegen Kommunalpolitiker*innen, Flüchtlingsunterstützer*innen und Antifaschist*innen wie beispielsweise den Sprecher des Braunschweiger Bündnisses gegen Rechts. „Alle, die im Visier rechter Terrornetzwerke und auf ‚Feindlisten’ stehen, müssen vom BKA und den Landeskriminalämtern umfassend informiert werden, um ihre Gefährdung selbst einschätzen und ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.“ Auch der Name und die Adresse des Anfang Juni ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) war schon Mitte der 2000er Jahre in einer der „Feinddatensammlungen“ des NSU aufgeführt. Der unter dringenden Tatverdacht stehende Neonazi Stephan E. bewegte sich inmitten des mutmaßlichen Unterstützerumfelds für den NSU-Mord an Halit Yozgat im April 2006 in der Kasseler Nordstadt.
Anlässlich des ersten Jahrestags der Urteilsverkündung im NSU-Prozess sowie der Ermordung von Walter Lübcke fordern die Opferberatungsstellen daher erneut konkrete und wirksame Maßnahmen in der Auseinandersetzung mit rechter Gewalt und rassistisch motiviertem Terror. „Dazu gehört dringender denn je ein Ende des Prinzips ‚Quellenschutz vor Strafverfolgung’ für Neonazis, die als V-Leute und Informanten von Geheimdiensten und Polizeien vor Ermittlungen geschützt werden sowie ein Ende der Aufklärungsblockade durch die Verfassungsschutzämter“, sagt Franz Zobel vom VBRG. „Das hessische Innenministerium muss die noch immer für 40 Jahre gesperrten Akten zum NSU Komplex sofort freigeben, um eine weitreichende Aufklärung zu ermöglichen“, betont Olivia Sarma von der hessischen Beratungsstelle response in der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt. Zudem müssten alle bislang unaufgeklärten Verdachtsfälle von rassistischer und rechter Gewalt in Kassel und Nordhessen neu untersucht werden und mit einer Enquete-Kommission im Bundestag eine längst überfällige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung zu Rassismus begonnen werden.
Die Opferberatungsstellen unterstützen darüber hinaus Überlebende und Verletzte der NSU-Anschläge in Köln in ihrer Auseinandersetzung um ein Mahnmal an einem Ort ihrer Wahl in Sichtweite des Anschlagsorts in der Keupstraße. Der von den Bewohnern der Keupstraße favorisierte Entwurf des Künstlers Ulf Aminde ist derzeit im Kölner Museum Ludwig zu sehen. „Wir als Überlebende des Anschlags auf die Keupstraße werden jeden Tag an dieses schreckliche Ereignis erinnert, aber die meisten anderen Menschen nicht, weil über die verbrecherischen Taten von Neonazis gegen Migrant*innen viel zu wenig berichtet und gesprochen wird,“ sagt Arif S., einer der Überlebenden des NSU-Bombenanschlags in der Keupstraße in Köln. „Dieses Mahnmal wird unsere Geschichte, die Geschichte der Überlebenden des Anschlags, erzählen. Dieses Mahnmal ist wichtig, um die Ereignisse in der Keupstraße und der Propsteigasse in Köln nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Nicht nur für uns, sondern in erster Linie für die hier lebende gesamte Gesellschaft.“
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Interview mit zebra

Am 21. November 2019 hatten wir aus Anlass unseres fünfjährigen Bestehens zu einem Jubiläumsempfang in den Kieler Anscharpark geladen. In diesem Rahmen hat die Heinrich-Böll-Stiftung

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