Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

Kontinuitäten rechter Angriffe

Obwohl mit einer nachlassenden Anti-Asyl-Agitation eine leichte Verringerung des rechtsextremen Personenpotenzials in Schleswig-Holstein zu verzeichnen ist, sind gesellschaftliche Spannungen um die Aufnahme geflüchteter Menschen weiterhin erkennbar, und rechte Angriffe bleiben auf hohem Niveau.

Rechtsextremismus

Gewalt bleibt immanenter Bestandteil der rechtsextremistischen Szene in Schleswig-Holstein und ihre Agitation richtet sich weiterhin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung – auch bei Wandlung ihrer Agitationsweisen. Ein Großteil der erfassten Delikte besteht aus sogenannten Propagandadelikten. Zudem sind in großer Zahl ‚Hasspostings‘ im Internet und über Messenger-Dienste festzustellen. Bei Gewaltdelikten ist nur ein geringer Rückgang zu verzeichnen. Die lokalen Schwerpunkte bilden die Städte Kiel, Lübeck und Pinneberg. Die Mitgliederentwicklungen rechtsextremistischer Organisationen und Gruppierungen bleibt auf einem stabilen Niveau. Die sogenannte „Identitäre Bewegung“ schaffte es beispielsweise durch unterschiedliche Aktionen, öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen.

„Rassismus als Ideologie der Ungleichwertigkeit und insbesondere Alltagsrassismus ist gerade in den ländlichen Räumen in Schleswig-Holstein gegenwärtig. Hieran versuchen rechtsextreme Akteur*innen wie die Identitäre Bewegung, z.B. mit einer Aktion am 23. März am Landeshaus in Kiel unter dem Label „120 Dezibel – tote Mädchen lügen nicht“ oder „Freie Kräfte“ mit der „Aktion Schwarze Kreuze“ thematisch anzudocken. Besorgniserregend ist zudem das offenere und gewalttätigere Auftreten von rechtsextremen Akteur*innen, einhergehend mit Vereinnahmungsversuchen z.B. in „Kampfsportvereinen“ oder öffentlich beworbenen Neonazikonzerten von „Gehasst.Verdammt.Vergöttert“, deren Mitglieder teilweise Verbindungen in das Combat 18 Netzwerk haben. Treffpunkt und wichtige Scharnierfunktion für die rechte Szene im Norden hat weiterhin die Gaststätte Titanic in Neumünster.“ (Torsten Nagel – Leiter des Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus AWO Interkulturell)

NPD

Mit Ausnahme von Neumünster, wo die NPD bei den Kommunalwahlen 3,9% der Stimmen erreichte, verliert die NPD in Schleswig-Holstein weiterhin an Bedeutung. Seit den Wahlen im Mai 2018 besetzt die NPD nun zwei Mandate im Rat. Neben der parteigebundenen Rechten zeigt sich auch in 2018 eine aktionsorientierte und subkulturelle rechte Szene in Schleswig-Holstein – auch mit Kontakten zum Rocker- und Fußball-Milieu. Die Organisation großer Szene-Veranstaltungen gelang rechtsextremen Akteur*innen nicht. Analog zu bundesweiten Entwicklungen blieben Flucht und Asyl die Kernthemen der extremen Rechten. Die Hetze gegen Geflüchtete blieb Kernthema ihrer Agitation – ihre zentrale Formel in der öffentlichen Wahrnehmung lautet entsprechend: „Asylflut stoppen“. Der Versuch, sich von anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteur*innen als „wahre und erste nationale Kraft“ abzugrenzen, kann als gescheitert eingeordnet werden. Dennoch ist beispielsweise im Kreisverband Herzogtum-Lauenburg und Stormarn seitens der NPD eine zunehmend offensive Abwertung gegenüber Initiativen für Demokratie oder Veranstaltungen gegen Rassismus zu beobachten.

Kontinuitäten rechter Angriffe

In 2018 ist unter anderem durch die verringerte Aufnahme von Geflüchteten und der Verstetigung der Flüchtlingsarbeit analog zu bundesweiten Entwicklungen eine weitere Abnahme rechtsextremistisch motivierter Kriminalität zu verzeichnen.

Trotz statistischer Abnahmen berichtet die Beratungsstelle zebra e.V. (Zentrum für Betroffene rechter Angriffe) auch im Jahr 2018 von einer hohen Auslastung. Gegenwärtig enden erste komplexe Beratungsprozesse aus den vergangenen Jahren. So kam es beispielsweise im Januar 2018 zur Urteilsverkündung wegen eines rassistischen Brandanschlags – im Frühjahr 2016 wurde versucht, die Unterkunft einer syrischen Familie anzuzünden. Die Mitarbeiter*innen von zebra e.V. nehmen in vielen Orten Schleswig-Holsteins im Rahmen ihrer Beratungen eine Kontinuität rechter Angriffe wahr. Die rechten Angriffe – darunter Körperverletzungen – richten sich insbesondere gegen zwei Gruppen: Zum einen gegen Menschen, die von Rassismus betroffen sind und zum anderen gegen politische Gegner*innen, die sich beispielsweise für Demokratie und Menschenrechte engagieren. Für beide Gruppen bleibt die Bedrohung hoch. Im April wurde etwa der türkischstämmige CDU-Politiker Baris Karabacak aus Pinneberg zum Ziel rechter Angriffe. Nach Anfeindungen in den Sozialen Medien wurde er am Telefon aufgefordert, in die Türkei zurückzukehren, weil sonst sein Haus verwüstet werden würde.

Am 10. Juni gab es einen Farbanschlag in Hetlingen (Kreis Pinneberg) gegen die Bürgermeisterin mit Schmierereien wie „No CDU“ und „Merkel muss weg“. Im Januar wurde das Sozialkaufhaus Hoelp in St. Michaelisdonn Ziel eines rechtsextremen Angriffs, bei dem Fensterscheiben, Container und Autos mit Hakenkreuzen beschmiert worden sind.

Nach rechten Drohungen gegen den Betreiber eines Kinos in Bad Schwartau wurde die Vorführung des Films ‚Wildes Herz‘ im November abgesagt. „Die Absage des Dokumentarfilms ‚Wildes Herz‘ über die Punkband Feine Sahne Fischfilet zeigt exemplarisch, wie rechte Ideologie in rechte Angriffe übergehen kann. Vorausgegangen war eine Bombendrohung gegen eine Schule in Timmendorfer Strand und ein Kino in Bad Schwartau.“ (Kai Stoltmann – zebra e.V.)

Schleswig-holsteinische Akteure der extremen Rechten beteiligten sich am ‚Schild und Schwert- Rechtsrock-Festival‘ in Ostritz. „In der Umgebung von rechten Konzerten und Kundgebungen kommt es immer wieder zu rechten Angriffen. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen haben sich 2018 in Neumünster gegen die Kneipe ‚Titanic‘ positioniert. Auch im Jahr 2019 muss es nach rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen breite Solidarisierungsprozesse aus der Zivilgesellschaft geben, an denen sich viele Menschen beteiligen.“ (Kai Stoltmann – zebra e.V.)

In Neumünster bleibt der Szene-Treffpunkt als Kneipe „Titanic“ vorerst bestehen. Die groß angelegte Aktion „Titanic versenken“ gegen die Gaststätte an der Wippendorfstraße in Neumünster, Treffpunkt der rechten Szene, steuert dagegen.

Rechte Angriffe finden nicht im luftleeren Raum statt – sie werden oftmals von öffentlichen Debatten getragen. Nicht zuletzt die Ereignisse in Chemnitz, verbunden mit rassistischen Mobilisierungen, machen das Potential rechter Angriffe erneut deutlich. Nicht selten sind Gefühle von Unsicherheit Folge von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt.

Reichsbürger*innen

Die Reichsbürgerbewegung in Schleswig-Holstein untergliedert sich gegenwärtig in verschiedene Organisationen. Die Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein hat mit dem Stand September 2018 insgesamt 288 Personen als Reichsbürger*innen identifiziert. Diese nutzen auch in Norddeutschland das Internet als Kommunikationsmittel zur Verbreitung ihrer Ideologie und für die Rekrutierung weiterer Anhänger*innen. Die Aufmachung ihrer Internetseiten verfolgt das Ziel, sie so erscheinen zu lassen, als würden große Organisationen dahinterstecken.

Rechtspopulismus

Im Rahmen der Kommunalwahlen im Mai zog die AfD in nahezu alle Kreis- und Stadtparlamente ein. In Flensburg und in Neumünster blieb dies aus, dort ist die Partei nicht angetreten. Die Themen der AfD beliefen sich weitgehend auf Flucht, Asyl, „Alt-Parteien“ und Gender-Mainstreaming. Im Zuge dessen wurde beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte in Bad Segeberg hinsichtlich einer Veranstaltung im Kontext von „Gender und Rechtspopulismus“ verbal angegriffen. In Husum kam es bei einem Workshop von „Aufstehen gegen Rassismus“ ebenfalls zu einem derartigen Vorfall – zum Ende der Veranstaltung störte eine Teilnehmerin diese mit rassistischen Tiraden. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich bei der Teilnehmerin um eine AfD-Kandidatin aus Nordfriesland handelte.

Schleswig-Holsteins ehemalige AfD-Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein wurde aufgrund des Verstoßes gegen die Grundsätze der Partei aus der Fraktion der AfD ausgeschlossen. Sie hatte für einen Verein geworben, der sowohl auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht als auch vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft ist.

Verfasst vom Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein auf Grundlage der Berichte von den Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus (RBT) unter der Trägerschaft des AWO-Landesverbandes e.V. und der Aktion Kinder- und Jugendschutz e.V., dem Zentrum für Betroffene rechter Angriffe zebra e.V. (Beratungsstelle für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt sowie anderer Straf- und Gewalttaten aus Motiven der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit), sowie dem Kieler Antigewalt- und Sozialtraining KAST e.V. (Beratungsstelle Ausstieg- und Distanzierung aus dem rechtsextremen Spektrum) und dem Verfassungsschutzbericht 2017.

https://www.belltower.news/schleswig-holstein-2018-kontinuitaeten-rechter-angriffe-80405/

„EINE WOHNUNG IST DER BESTE SCHUTZ“

Auch in Schleswig-Holstein erleben wohnungslose Menschen Anfeindungen und Gewalt. Das Dunkelfeld ist groß, weil nur die wenigsten Vorfälle öffentlich bekannt werden.

Am 13. September 2000 wurde der Obdachlose Malte Lerch auf den Schleswiger Königswiesen von zwei Neonazis brutal erschlagen. Er hatte dort zuvor mit den beiden Skinheads gemeinsam gezecht. Nach negativen Bemerkungen über die Neonazi-Szene fühlten sich seine beiden Begleiter beleidigt. Sie schlugen Lerch und traten mit ihren Stahlkappenstiefeln auf ihn ein. Anschließend haben sie ihr Opfer schwer verletzt zurückgelassen. Erst am folgenden Tag wurde die Leiche des Wohnungslosen von Passanten gefunden. 


Einige Tage nach dem Mord versammelten sich über 300 Menschen in Schleswig, um gegen rechte Gewalt zu protestieren und an den Tod von Malte Lerch zu erinnern. Die beiden Täter wurden vom Flensburger Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt. Dennoch ist über das Leben von Malte Lerch nur wenig bekannt. Die wenigen bekannten Informationen kreisen stets um die Stichworte „Obdachloser“, „Opfer“ und „Neonazis“. Ähnlich sieht es auch bei vielen anderen Wohnungslosen aus, die in den letzten Jahrzehnten mit einer politisch rechten Motivation umgebracht wurden. Von einigen kennt man noch nicht einmal den Namen. Sicher ist dagegen, dass allein seit 1990 mindestens 40 wohnungslose Menschen in Deutschland umgebracht wurden, weil sie nicht dem Weltbild der Angreifer entsprochen haben. 

Sozialdarwinistische Gewalt gegen wohnungslose Menschen ist schon seit längerem ein alltägliches Phänomen, wie Paul Neupert betont. Als Fachreferent von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. beschreibt er das Vorgehen der Täter als „oft spontan, überfallartig, enthemmt und sehr brutal“. Meistens richten sich die Angriffe gegen wehrlose Opfer, die beispielsweise im Schlaf überrascht werden. Trotzdem erstatten nur die wenigsten Betroffenen bei der Polizei Anzeige. Die Opfer sind nach der Tat weiterhin wohnungslos, weshalb sie nach einer Anzeige die Rache von den Tätern fürchten müssen. Es werden somit vor allem jene Gewalttaten öffentlich bekannt, bei denen couragierte Passanten oder die Polizei zufällig vor Ort gewesen sind. Dementsprechend groß ist das Dunkelfeld von rechten Angriffen gegen wohnungslose Menschen, belastbare Zahlen liegen selbst bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. nicht vor. Unter den Wohnungslosen gebe es jedoch kaum jemanden, der die Gefahr nicht wahrnehme, so Paul Neupert weiter. Aus seiner Perspektive ist „eine Wohnung der beste Schutz“, weshalb private Rückzugsräume nötig sind, in denen sich die wohnungslose Menschen sicher fühlen können. 

Die Notwendigkeit von sicheren Rückzugsräumen zeigt sich auch vor Ort in Kiel. „Bei uns ist die Lage gerade relativ ruhig, was richtige Gewalttaten gegen Wohnungslose angeht. Allerdings kommt es schon zu Belästigungen, wenn beispielweise nachts auf die Schlafsäcke gepinkelt wird oder das Eigentum von Wohnungslosen geklaut wird.“, so Michael Schmitz-Sierck, der als Teamleiter im Tagestreff und Kontaktladen der Stadtmission arbeitet. Dementsprechend werden entsprechende Übergriffe von den Gästen des Tagestreffs im Alltag immer wieder thematisiert. Möglichen Zeugen dieser Vorfälle empfiehlt Schmitz-Sierck, „sich einzumischen, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen“. 

Unterstützung finden wohnungslose Betroffene, Angehörige und Zeugen von rechten Gewalttaten in Schleswig-Holstein bei der Beratungsstelle zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe. Dort bekommen Opfer von sozialdarwinistischer Gewalt kostenlose Hilfe, ohne dass eine Anzeige bei der Polizei notwendig ist. Zu den Aufgaben von zebra gehört jedoch unter anderem, wohnungslose Gewaltopfer bei ihrem Kontakt mit der Polizei und Justiz zu begleiten und die Perspektive von Betroffenen nach einem Angriff medial bekannt zu machen.

https://www.hempels-sh.de/fileadmin/user_upload/magazin_pdf/2019/Hempels_274.pdf

So viele Schleswig-Holsteiner stehen auf der „Todesliste“ der Rechtsextremen

Das LKA weigert sich, Auskünfte zu geben und will Betroffene auch nicht informieren. Antworten gibt es vom Ministerium.

Wie viele Schleswig-Holsteiner stehen auf den sogenannten „Todes“- oder „Feindeslisten“ der rechten Szene? Das Landeskriminalamt weigert sich, darüber Auskunft zu geben.

Der Landtagsabgeordnete Lasse Petersdotter (Grüne) gibt sich damit nicht zufrieden, zumal das Innenministerium ihm vergangenen September noch versichert hat, jeder Bürger könne erfragen, ob er auf einer solchen Liste stehe. Petersdotter hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) angeschrieben, um zu erfahren, wie viele Schleswig-Holsteiner seit 2011 auf rechten Listen entdeckt wurden. 2011 war im Brandschutt der Wohnung des NSU-Trios in Zwickau die sogenannte „10.000-Liste“ gefunden worden.

Die Antwort des Innenministeriums: 24 Schleswig-Holsteiner standen auf der „10.000-Liste“. Das LKA habe sie angeschrieben – insbesondere, um sie über das „Nicht-Vorliegen einer Gefährdung“ zu informieren. Mit genau dem Argument, dass keine Gefahr bestehe, verweigert das LKA jetzt jedoch jegliche Auskünfte, etwa zur „Nordkreuz“-Liste (25.000 Namen).
Sie muss die Listen ernst nehmen, die Betroffenen informieren und ihnen Beratungsstellen vermitteln. Lasse Petersdotters Forderung an die Polizei

„Es geht bei solchen Listen nicht allein um Einschüchterung“, warnt Petersdotter. „Die Ersteller hoffen, dass sich jemand findet, der sich als Vollstrecker sieht und aktiv wird.“

Schädliche Ungewissheit

Das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe („Zebra“) in Kiel ist eine solche Beratungsstelle – und die Listen sind ein Thema. „Unseren Dachverband erreichen derzeit viele Anfragen von Menschen, die sich unabhängige Beratung wünschen, unter anderem wegen der verharmlosenden Einschätzungen der Innenministerien bezüglich der Bedeutung dieser Datensammlungen“, sagt Berater Kai Stoltmann. Auch er fordert die Polizei auf, die Menschen nicht im Ungewissen zu lassen.

„Für Betroffene besteht weiterhin die Möglichkeit, beim Innenministerium zu erfragen, ob sie auf einer Liste stehen“, erklärte Sprecher Dirk Hundertmark gestern. Und weiter: Die Benachrichtigungen zur „10.000er-Liste“ sei damals nach einer bundesweiten Abstimmung ausschließlich aufgrund der Schwere der durch den NSU verübten Taten erfolgt.

Bei den jüngeren Listen, die zum Großteil aus öffentlich zugänglichen Quellen stammten, erfolge im Norden keine generelle aktive Unterrichtung. „Dies würde aus polizeilicher Sicht zu einer nicht gerechtfertigten Verunsicherung führen“, so Hundertmark.
Damit hätten die Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren.

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/so-viele-schleswig-holsteiner-stehen-auf-der-todesliste-der-rechtsextremen-id24931122.html

Pressemeldungen
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