LEICHTE SPRACHE

Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

Diskussion zu rechter Gewalt

Was ist rechte Gewalt? Gegen wen richtet sie sich? Gibt es rechte Gewalt auch auf dem Campus?

Diese und viele weitere Fragen diskutieren Annika und Corni mit Kai Stoltmann, Berater beim Zentrum für Betroffene rechter Angriffe, Eddi Steinfeldt-Mehrtens, Beauftragte_r für Diversität an der CAU und Keniya Kilicikan von der Hochschulgruppe EmBIPoC.

Außerdem schauen wir auf das aktuelle Monitoring zu rechten Angriffen in Schleswig-Holstein, das das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe am 19. April 2021 veröffentlichte.

www.campusradiokiel.de/diskussion-zu-rechter-gewalt

Monitoring 2021: Kein Rückgang rechter Gewalt in Schleswig-Holstein

Rechte Gewalttaten bleiben im Bundesland auf einem konstant hohen Niveau, stellt das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (ZEBRA) im Monitoring-Bericht für 2021 fest. Die Hemmschwelle rechtsmotivierter Täter:innen sei zudem niedrigschwellig, auch gegenüber Kindern. Und die Zahlen zeigen: rechte Gewalt ist nicht bloß ein „ostdeutsches Phänomen“.

Die Zahlen sind kein Grund zur Freude: Am gestrigen Nachmittag, 28. April 2022, stellte das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (ZEBRA) die Ergebnisse ihres landesweiten Monitorings „Rechter Gewalttaten in Schleswig-Holstein“ für das Jahr 2021 vor. Rechte Gewalttaten bleiben auf einem konstant hohen Niveau, auch die Verteilung der Tatmotive bleibt etwa gleich. 

Insgesamt wurden 77 Tatbestände gezählt, darunter 72 Prozent Körperverletzung, 19 Prozent massive Sachbeschädigung und sechs Prozent Nötigung oder Bedrohung. Insgesamt sind 148 Menschen von rechten Gewalttaten betroffen. Die Tatmotivation wird in dem Monitoring von ZEBRA in Rassismus, Antisemitismus und „Politische Gegner:innen“ aufgeteilt. Rassismus bleibt wie auch in den vergangenen Jahren das größte Tatmotiv mit einer Mehrheit von 61 Prozent der Fälle. Antisemitismus bildete bei vier Prozent und die Einordnung als „Politische Gegner:innen“ bei 35 Prozent der erfassten Fälle das Tatmotiv. 

Die Mehrheit der Betroffenen, 64 Prozent, sind männlich. Weibliche Betroffene machen 29 Prozent aus, die restlichen sieben Prozent bleiben unbekannt. Bei 31 Prozent der betroffenen Personen handelt es sich um Kinder (bis 13 Jahre) oder Jugendliche (bis 18 Jahre). ZEBRA-Projektleiterin Annika Vajen betont bezüglich Angriffen auf Kinder und Jugendliche die niedrige Hemmschwelle von rechten Täter:innen. So ereignete sich beispielsweise im Juli 2021 in Lübeck ein rassistisch motivierter Angriff zweier organisierter Neonazis auf eine Familie. Mehrere Familienmitglieder, darunter auch Kinder, wurden von den Angreifenden durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt. 

Im Vergleich zu den Vorjahren bleiben die erfassten Gewalttaten in Schleswig-Holstein nicht nur auf einem konstant hohen Niveau (2020: 79 Taten, 153 Betroffene, 2019: 57 Taten, 113 Betroffene), sondern zeigen sich auf flächendeckend im gesamten Bundesland. Zwar können vereinzelte Schwerpunkte in städtischen Ballungsräumen wie Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg und im Landkreis Segeberg festgestellt werden, doch es wurde in jedem Landkreis mindestens ein Vorfall registriert. Das vermehrte Vorkommen von rechten Gewalttaten Ballungsgebieten wird vom ZEBRA mit der erhöhten Dichte von Verletzungspartner:innen und passenden Multiplikatoren erklärt. 

In Bezug auf die erhobenen Zahlen vor der Corona-Pandemie stellt das Monitoring von ZEBRA einen Anstieg der Gewalttaten im Wohnumfeld und im Umfeld von Demonstrationen fest. Im ersten und vierten Quartal des Jahres 2021 wurde eine doppelte Menge von Gewalttaten im Kontext von Demonstrationsgeschehen gegenüber vor-pandemischen Zahlen festgestellt. Welche Demonstrationen konkret betroffen waren, kann ZEBRA nicht angeben, dennoch räumte die Sprecherin ein, dass in diesen Zeiträumen vermehrt Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen stattgefunden haben. Diesen pandemiebedingten Anstiegen gegenüber sank die Anzahl rechter Gewalttaten am Arbeitsplatz, in Räumen politischer Organisation und öffentlich zugänglichen Räumen. 

Es handle sich im Vergleich mit ostdeutschen Bundesländern, wo ein ähnliches Monitoring durchgeführt wird, um niedrige Zahlen, dennoch zeigen die Ergebnisse deutlich, dass „rechte Gewalt kein ostdeutsches Phänomen ist, sondern in der gesamten Bundesrepublik verankert ist“, unterstreicht Vajen. Darüber hinaus seien die erfassten Vorfälle lediglich die „Spitze des Eisbergs“, denn man müsse weiterhin von einem großen Dunkelfeld in Schleswig-Holstein ausgehen. 

Das seit 2017 durchgeführte Monitoring von ZEBRA liegt den Kriterien des „Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ (VBRG) zugrunde. Die kontinuierliche Sichtung und Dokumentation der Vorfälle in Schleswig-Holstein findet auf der Basis von Quellen wie Zeitungsberichten, Meldungen in den sozialen Medien, Pressemitteilungen von Ermittlungsbehörden und Hinweisen von Betroffenen oder Communitys statt. Erfasste Meldungen werden von ZEBRA recherchiert, weitere Quellen befragt und die Plausibilität der Einordnung so geprüft. 

Die Statistik von ZEBRA wird zwar mit den Daten des LKAs abgeglichen, doch beim Vergleich der aktuellen Zahlen ergibt sich eine relativ große Differenz. Aus Angaben zu kleinen Anfragen von Landtagsabgeordneten zählt das LKA aktuell lediglich 37 Fälle rechter Gewalttaten. Es sei hierbei zwar erfahrungsgemäß nicht ausgeschlossen, dass diese Zahl noch steigt, doch die Differenz lässt sich dennoch damit zu erklären, dass nicht alle Vorfälle tatsächlich bei der Polizei angezeigt werden. Oftmals bestünden „viele Hemmschwellen für Betroffene“, erklärt Vajen. Vielfältige Gründe, wie beispielsweise schlechte Erfahrungen mit der Polizei oder die Angst vor Rache von Täter:innen verhindern oftmals eine Anzeige. Darüber hinaus stellt ZEBRA die Wahrnehmung der Betroffenen ins Zentrum ihrer Bewertung der Vorfälle: „Die Anerkennung einer politisch rechten Tatmotivation kann für die Betroffenen zentral für die Verarbeitung der Tat sein. Und nur wenn die Gesellschaft die politische Dimension solcher Taten anerkennt, kann sie sich auch mit den Betroffenen solidarisch zeigen“, betont Annika Vajen.

https://www.belltower.news/monitoring-2021-kein-rueckgang-rechter-gewalt-in-schleswig-holstein-130581/

Schleswig-Holstein – Gewalt von rechts trifft auch Kinder

Laut einer neuen Erhebung sei im vergangenen Jahr jedes fünfte Opfer rechter Gewalt in Schleswig-Holstein minderjährig gewesen.

Laut einer neuen Erhebung sei im vergangenen Jahr jedes fünfte Opfer rechter Gewalt in Schleswig-Holstein minderjährig gewesen. Das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (ZEBRA) hat in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 77 rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten registriert. Davon seien 148 Menschen betroffen gewesen, hieß es in einer Internet-Veröffentlichung des Vereins am Donnerstag. Im Jahr zuvor waren 79 solcher Gewalttaten erfasst worden. 

In die Statistik gehen den Angaben zufolge Körperverletzungen, massive Sachbeschädigungen und andere Gewalttaten mit erheblichen Folgen ein, denen eine politisch rechte, rassistische oder antisemitische Motivation zugrunde liegt. 2021 seien auch 31 Kinder und Jugendliche von rechten Gewalttaten betroffen gewesen. 

„Die Ergebnisse des Monitorings sind erschreckend“, kommentierte Grünen-Landtagsfraktionsvize Lasse Petersdotter. Die Zahl rechter Gewalttaten bleibe auf einem konstant hohen Niveau. „Wir müssen den Kampf gegen Rechtsextremismus noch stärker und entschiedener führen.“ Die jüngsten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Unterwanderung von Corona-Protesten durch Rechtsextremisten machten deutlich, „dass Rechtsextremismus nicht nur Springerstiefel und Glatze bedeutet, sondern mitten in unserer Gesellschaft existiert“.

Gewalt von rechts außen bleibe eine reale Gefahr für Demokraten, Migranten und Angehörige von Minderheiten jeder Art, meinte der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias von Pein. Die Dunkelziffer bei Gewalttaten sei sehr hoch, Enthemmung nehme zu. „Auch viele Kinder und Jugendliche wurden aufgrund rassistischer Zuschreibungen angegriffen, weil sie die „falsche“ Hautfarbe hatten.“ Zwei Drittel der Übergriffe seien migrantenfeindlich und antisemitisch motiviert.

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article235200167/Schleswig-Holstein-Gewalt-von-rechts-trifft-auch-Kinder.html

Gewalt von rechts nimmt zu: Das Monitoring der Kieler Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt zeigt Abweichungen zu Polizei-Statistiken

Am Rand einer AfD-Veranstaltung fährt ein Wagen in die Gegendemonstration, vier Personen werden verletzt – einer der Vorfälle des Jahres 2020, die das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (Zebra) als rechts-motivierte Tat zählte. Die Jahresstatistik, die der Zebra-Berater Kai Stoltmann am Montag vorstellte, umfasste 79 rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten. 2019 hatte Zebra 57 Fälle gezählt, durch Nachmeldungen kamen 64 zusammen. Auch für 2020 rechnet Stoltmann mit Nachmeldungen. „Rechte Gewalt ist kein ostdeutsches Phänomen, sondern überall verankert“, sagte der Berater. […]

Vollständiger Artikel unter: taz.de/Archiv-Suche/!5767035

Segeberg und Stormarn sind Hotspots rechter Gewalt

Im vergangenen Jahr wurden zwei Drittel der Opfer körperlich verletzt. Der Betroffenenverein Zebra mahnt: Der rechtsextreme „Aryan Circle“ ist in der Region weiter sehr aktiv.

Im Jahr 2019 galt Segeberg plötzlich als Brennpunkt rassistischer Gewalt. Ein Jahr später ist der Anstieg der Taten zwar nicht so massiv gewesen, dennoch bleibt der Kreis mit rechter und rassistischer Gewalt landesweit im Fokus. Aktuelle Schwerpunkte sind außerdem der Kreis Stormarn sowie die Städte Neumünster und Kiel. Das teilt das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (Zebra) in Kiel mit.

Vollständiger Artikel unter: ln-online.de/Lokales/Segeberg/Segeberg-und-Stormarn-sind-Hotspots-rechter-Gewalt

„Die Angst verfolgt uns bis heute“ – Ausstellung zu rechten Angriffen in Schleswig-Holstein im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus startet am Montag in Flensburg

Gemeinsame Pressemitteilung zusammen mit den Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus vom 19.03. 2021

Flensburg. Ein Geflüchteter wird rassistisch beschimpft und zusammengeschlagen, ein Banner von linken Klimaaktivist*innen angezündet, ein jüdisches Ehepaar mit Bierflaschen beworfen: Die Zahl solcher rassistischen, antisemitischen und rechten Angriffe ist auch in Schleswig-Holstein seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau, doch die Betroffenen finden in der Gesellschaft nur selten Gehör. Die Ausstellung „Die Angst verfolgt uns bis heute“ soll den Betroffenen eine Stimme geben. Sie zeigt, wie unterschiedlich rechte Gewalt in alltäglichen Situationen auftreten kann und welche Folgen sie hat.

Die Ausstellung startet am Montag, den 22. März 2021 und läuft bis Sonntag, den 4. April 2021 und wird außen im Schaufenster des ehemaligen Einrichtungshauses Carstens, Norderstraße 26-32, in Flensburg, gezeigt.

Die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein haben die Ausstellung gemeinsam mit zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe organisiert und im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus nach Flensburg geholt. „Gesellschaft und Politik müssen wachsam bleiben bei rechter Gewalt und Menschenfeindlichkeit. Das gilt auch für Schleswig-Holstein. Wir müssen denen, die davon betroffen sind eine Stimme geben und das gemeinsame Engagement gegen Hass, Ausgrenzung und Gewalt verstärken“, sagt der Vorstandsvorsitzende der AWO Schleswig-Holstein, Michael Selck.

Der SBV stellt den Organisatoren zwei seiner Gewerbeflächen in der Norderstraße mietfrei zur Verfügung. „Wir unterstützen die Ausstellung gern. Beim SBV sind Menschen aller Nationalitäten herzlich willkommen. Uns als Genossenschaft sind ein friedliches Miteinander und gegenseitige Wertschätzung wichtig, Diskriminierung, Intoleranz oder gar Gewalt haben da überhaupt keinen Platz“, sagt SBV-Vorstandsvorsitzender Jürgen Möller.

Für die Ausstellung hat zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe mit Betroffenen zwischen Flensburg und Pinneberg gesprochen, die ihre Geschichte der Öffentlichkeit erzählen. „Die Zahl rechter Angriffe befindet sich in Schleswig-Holstein trotz Corona auf einem anhaltend hohen Niveau. Unsere Ausstellung soll das Bewusstsein für dieses Problem stärken und gleichzeitig den Betroffenen von rechten Angriffen Gehör verschaffen“, sagt Dr. Kai Stoltmann, Berater bei Zebra.